Mal noch ein Gedanke zur Verleihung der vier Ehrenkreuze für Tapferkeit.
Die Auszeichnung wurde ja gestiftet als eine Sonderstufe zum Ehrenkreuz der Bundeswehr.
Bei Wikipedia findet sich eine ausführliche Beschreibung zu dieser Auszeichnung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenzeichen_der_BundeswehrDie Verleihung ist an die abgeleistete Dienstzeit geknüpft. Es gibt jedoch eine Ausnahme beim Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold. Ich zitiere aus Wikipedia:
4.
a. Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold (für vorbildliche Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen, Mindestdienstzeit 20 Jahre)
b. Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold mit roter Umrandung (für besonders herausragende Leistungen, insbesondere Einzeltaten unter Gefahr für Leib und Leben, ohne Mindestdienstzeit)
Das Ehrenkreuz in Gold wird also verliehen nach einer Mindestdienstzeit von 20 Jahren, kann aber gleichzeitig verliehen werden ohne Mindestdienstzeit, wenn der Beliehene eine besondere Einzeltat unter Gefahr für Leib und Leben vollbracht hat.
Nun kommt mir der Gedanke, daß man den vier Beliehenen auch das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold hätte verleihen können, was vielleicht angebrachter gewesen wäre. So hätte man den faden Beigeschmack vermieden, daß der neue Tapferkeitsorden nunmehr verliehen wird, weil es ihn eben gibt.