Geht es bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag? Die Bundesregierung behält sich rechtliche Schritte gegen eine Entscheidung eines italienischen Gerichts zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern vor. Nach dem Urteil drohen Deutschland vielleicht 100.000 Klagen.[...]2001 hatte Berlin nach einem juristischen Gutachten festgelegt, dass die Italiener kein Geld aus der Zwangsarbeiterstiftung bekommen. Hintergrund dieser Entscheidung: Nazi-Deutschland hatte nach dem Sturz Mussolinis 1943 ehemalige verbündete Soldaten aus Italien verschleppt. Laut Gutachten der Bundesregierung seien sie völkerrechtlich als Kriegsgefangene und nicht als Zwangsarbeiter zu werten. [...]