Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Meinung hat sich die "Rechtsauslegung" verändert. Gerichte führen ja gewissermaßen Gesetz und Straftat zusammen, sie interpretieren das Gesetz in Bezug auf einen Fall. So kommt es zu den sogenannten "Präzendenzfällen", die dann als beispielhafte Urteile angesehen werden.
Zur Zeit früherer Prozesse war die deutsche Justiz eher milde mit den Angeklagten im Zusammenhang mit Prozessen zu Ereignissen des III. Reiches. Man spricht auch von "blind auf dem rechten Auge". Was zum Teil auch daran lag, dass Fahnder und Richter zum Teil selbst ihre Karriere im III. Reich begannen. Heute ist das eben anders.
Auch meine ich gelesen zu haben, dass der sogenannte "Befehlsnotstand" heute zumindest in anderem Licht gesehen wird, bzw. nicht maehr als strafmildernd gilt.