Ich glaube, bei der von dir erwähnten "Verstimmung" ging es erstens um die Einrichtung einer deutschen Millitärmission in Rumänien und zweitens um sowjetische Ansprüche auf Besarabien, mit dem auch Rumänien liebäugelte. Das war aber nichts, dass sich nicht politisch regeln liess und geregelt wurde.
Am 5. Mai 1941:"Oberst Krebs kommt von Moskau zurück, wo er Köstring vertreten hat (den deutschen Mil. Attachè). Er hat grösstes Entgegenkommen gefunden. Russland wird alles tun, um Krieg zu vermeiden..."*
Bereits im Spätsommer 1940 wurden mehrere deutsche Grossverbände an die deutsch- russische Grenze verlegt und schon am 29. Juli 1940 verkündete Jodl gegenüber den obersten deutschen Heerführern, dass der Führe beabsichtige, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, durch einen überraschenden Überfall auf Sowjetrussland die Gefahr des Bolschewismis "...ein für allemal..." aus der Welt zu schaffen.**
Ursprünglich, wie Jodl später bekannt gab, wollte Hitler schon im Spätsommer 1940 gegen Russland losschlagen. Jodl und Keitel aber konnten ihn davon abbringen.
Erst sehr spät und unvollkommen wurde das wahre Ausmass der russischen Truppenansammlung bekannt und zwar NACHDEM der deutsche Aufmarsch weitestgehend abgeschlossen war.
Dann allerdings:"...dass die russische Gliederung sehr wohl einen raschen Übergang zum Angriff ermöglicht, der uns ausserordentlich unbequem werden könnte."***
Aber:"...Der Feind war vom deutschen Angriff überrascht.......Die Truppen in der Grenzzone waren über weiten Unterkünften verteilt. Die Bewachung der Grenze war im allgemeinen Schwach."***
* Tagebuch Halder 1941
** Im Hauptquartier der deutschen Wehrmacht 1939 bis 1945, Walter Warlimont, Weltbild Verlag.
***ebenda:Tagebuch Halder 1941
Ãœbrigens: Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden
"Den Angeklagten des Nürnberger Prozesses wurde vorgeworfen, in 64 Fällen 36 internationale Verträge und Abmachungen gebrochen sowie Angriffskriege begonnen und einen Weltkrieg entfesselt zu haben."
Dazu sei angemerkt, dass es der UN bis 1962 nicht gelungen war, den Begriff "Aggression" und damit "Angriffskrieg" völkerrechtlich bindend zu definieren. Inzwischen hat man wohl so eine völkerrechtlich bindende Version(Resolution 3314), aber: "Aufgrund der völkerrechtlichen Ächtung wird in vielen Fällen versucht, einen Angriffskrieg als Verteidigungskrieg darzustellen oder zu konstruieren. "
Allerdings, wenig bekannt, gab es etwas ähnliches schon lange vorher: Das Verbot des Angriffskrieges wurde erstmals allgemeinverbindlich vereinbart im Briand-Kellog-Pakt von 1928. Dieser Pakt definierte allerdings den Begriff Angriffskrieg nicht, so daß man höchstens dann einen Verstoß annehmen kann, wenn es sich um eindeutige Angriffshandlungen handelt.
Dieser Pakt wurde am 27. 8. 1928 in Paris von Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien (einschließlich seiner Dominien), Italien, Japan, Polen, Tschechoslowakei und USA unterzeichnet.
Er verpflichtete die Signatarstaaten, auf den Krieg als Mittel zur Durchsetzung nationaler Ziele zu verzichten und Streitfälle auf friedlichem Wege beizulegen.
Das Recht eines jeden Staates auf Selbstverteidigung blieb als unveräußerliches Recht anerkannt.
Der Pakt, dem bis 1939 63 Staaten beitraten, stellt grundsätzliche völkerrechtliche Regeln auf, die materiell in die Satzung der UNO eingingen.
Bei den Kriegsverbrecherprozessen der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gegen deutsche und japanische Politiker spielten sie eine wesentliche Rolle.