Autor Thema: reichserbhöfe  (Gelesen 14096 mal)

Nightwish

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reichserbhöfe
« am: 20.10.07 (13:54) »
Unter das Reichserbhof-Gesetz vom 29. September 1933 fielen alle Höfe von 7,5 ha bis zu 115 ha. Dieser wurde in die Erbhof-Rolle eingetragen. Nur ihre Besitzer durften sich noch Bauern nennen. Des Weiteren hatten sie bis 1800 zurück
führend “von deutschem oder verwandtem Blut“ zu sein. Kein Bauer konnte mehrere Höfe besitzen, jeder Hof war unteilbar und in der Familie zu halten. In der Erbfolge gab es Vorzug für Männer der väterlichen Linie. War kein Sohn vorhanden, wurden der Bruder oder dessen Sohn vor den Töchtern des verstorbenen Bauern vorgezogen.
Den Kindern, die nicht erbten, waren Ausbildung und Auskommen zu geben, aber nur aus dem beweglichen Vermögen in Übereinstimmung mit den Möglichkeiten des Hofes. Der Witwe war ein Altenteil einzuräumen.

Soviel zur Theorie.

Angenlich gab es eine Kennzeichnung für die Reichserbhöfe. Angeblich soll es eine schmiedeeiserne Odalrune gewesen sein. Dazu habe ich aber nichts gefunden. Kennt jemand diese oder hat eine Abbildung!?

Nightwish
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Jan-Hendrik

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #1 am: 20.10.07 (13:58) »
Also der Bauernhof von meinem Opa hatte defintiv keine solche Kennzeichnung  ;)

Jan-Hendrik

Nightwish

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #2 am: 20.10.07 (14:47) »
Hattet er denn einen Reichserbhof?
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Jan-Hendrik

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #3 am: 20.10.07 (14:54) »
Von der Größe her würds passen...mehr kann ich nicht sagen, und fragen kann ich ihn nicht mehr, er weilt seit 1978 nicht mehr unter uns...

Jan-Hendrik

waldi44

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #4 am: 20.10.07 (14:56) »
Schon mal reingeschaut?

Saure: Das Reichserbhof-Gesetz, Ein Leitfaden zum Reichserbhofrecht, 1934, ca. 120 S., kartoniert.

http://images.google.com/imgres?imgurl=http://www.kulturweg.at/zederhaus/erbhof6.jpg&imgrefurl=http://www.kulturweg.at/zederhaus/erbhof.htm&h=350&w=287&sz=28&hl=de&start=1&um=1&tbnid=AYEd1qPM0u1sdM:&tbnh=120&tbnw=98&prev=/images%3Fq%3DDas%2BReichserbhof-Gesetz%26svnum%3D10%26um%3D1%26hl%3Dde%26newwindow%3D1%26rls%3DGGLR,GGLR:2005-37,GGLR:en%26sa%3DN


Laut § 3 des Erbhofgesetztes  ist der Eigentümer eines Erbhofes berechtigt, auf dem Wohnhaus des Erbhofes eine mit dem Landeswappen versehene Tafel mit der Aufschrift "Erbhof" anzubringen.

« Letzte Änderung: 20.10.07 (15:02) von waldi44 »

Nightwish

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #5 am: 20.10.07 (14:59) »
Ahja, okay.

Zitat
hatte defintiv keine solche Kennzeichnung

Aber wie willst du das denn dann definitiv wissen? Vielleicht kannst du dich nicht mehr daran erinnern oder das Zeichen wurde abgebaut...!? Ist dir der Hof noch zugänglich, bzw. ist er noch weitgehend unverändert?
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waldi44

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #6 am: 20.10.07 (15:00) »
Huhu, sieh mal meinen Eintrag oben drüber ::)! Sogar mit Ordalrune ;D.

Nightwish

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #7 am: 20.10.07 (15:04) »
Ja, schon gesehen  ;) !

EDIT: Aber dein EDIT nicht  ;)

Das Buch habe ich auch schon gefunden, aber nicht gekauft...

Danke für den Link! Das Zeichen sieht ja deutlich anders aus, als vermutet!

Aber:

Zitat
Im Jahre 1979 gab es im Lungau 102 Erbhöfe. Diese Anzahl dürfte nun um einiges höher liegen. Der älteste Lungauer Erbhof ist das Prodingergut der Familie Prodinger in der Gemeinde Tamsweg - er befindet schon seit 1464 im Familienbesitz.

Gilt das Gesetz da noch???  Irgendwie seltsam...

EDIT: Dein EDIT-Bild passt! Super! Wo hast du das Bild her?



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Jan-Hendrik

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #8 am: 20.10.07 (15:15) »
Zitat
Aber wie willst du das denn dann definitiv wissen? Vielleicht kannst du dich nicht mehr daran erinnern oder das Zeichen wurde abgebaut...!? Ist dir der Hof noch zugänglich, bzw. ist er noch weitgehend unverändert?

Ja, ich kenne sowohl den "alten Zustand" von den übriggebliebenen Photos als auch den Zustand ab ca. 1980  ;)

Jan-Hendrik

Nightwish

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #9 am: 20.10.07 (16:10) »
Alles klar! Also eine begründete Aussage.

 Mit 'definitiven' Aussagen ist das ja immer so eine Sache!

EDIT: Nicht falsch verstehen, die Nachfrage war nicht böse gemeint und sollte nicht besserwisserisch sein!
« Letzte Änderung: 20.10.07 (16:20) von Nightwish »
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Simon H.

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #10 am: 20.07.08 (19:26) »
was wurde aus höfen die nicht dieser norm entsprachen?

Simon H

steffen04

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #11 am: 24.07.08 (09:16) »
Die kleineren und grösseren Höfe unterlagen nicht den Beschränkungen des Erbhofgesetzes.

Durch das Erbhofgesetz sollte verhindert werden, daß Bauern in der Not ihre Höfe verkaufen mussten oder konnten. Weiter wurde die weitere Aufsplitterung des Grundbesitzes durch Realteilung gestopptErbhöfe konnten in der Reinfassung des Gesetzes auch nicht mit Hypotheken belastet werden. Vorteil: kein Zugriff der Gläubiger auf den Grundbesitz
Nachteil: die Bauern waren, da sie keine Sicherheiten mehr hatten, vom Kapitalmarkt abgeschniie tten

Die kleineren Höfe waren nicht lebensfähig, ihr Verkauf an grössere Bauern war daher sinnvoll und erwünscht.

Die grösseren Höfe, insbesondere die Güter im Osten, wurden nicht erfasst, da innerhalb der NSDAP noch keine klaren Linie bestand, wie mit den Rittergütern künftig zu verfahren sei. Eine Aufteilung der Güter und Ansiedlung von Bauern im deutschen Osten war immer Teil des NSDAP-Programms, wurde aber nie umgesetzt. Teils aus Rücksicht auf die alten Eliten, teils weil schlicht zuwenig Boden vorhanden war, um alle landhungrigen Bauern zu befriedigen. Stattdessen wurde die Kolonialisierung östlich der deutschen Grenzen favorisiert und ab 1939 in Angriff genommen.

waldi44

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #12 am: 24.07.08 (09:26) »
und ab 1939 in Angriff genommen.
"...in Angriff genommen." ist gut. Ab dem 1. September 1939, 4 Uhr 45 wurde kolonisiert... Wie man aber sieht, war es mit Versprechungen der Nazis auch hier nicht weit her: Freier Bauer auf freier Scholle usw. Der wachsenden Nahrungsbedarf konnte so nicht befriedigt werden und statt Kollektivierung wie un Russland gab es eben die "Erbhöfe"!
Früher oder später wären alle kleineren Höfe verschwunden und auf die Rittergüter wäre es dann auch nicht mehr angekommen.

Jan-Hendrik

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #13 am: 24.07.08 (09:49) »
Zitat
Eine Aufteilung der Güter und Ansiedlung von Bauern im deutschen Osten war immer Teil des NSDAP-Programms, wurde aber nie umgesetzt.

Komisch...genau auf diesem Weg kam mein Opa 1936 zu seinem Hof. Der Wobesder Gutsherr wirtschaftete schlecht, man erließ ihm einen Teil seiner Schulden gg. Abgabe von Acker- und Weideland. Dies wurde an "Neubauern" verteilt, diese erhielten sehr günstige Kredite zum Aufbau der Wirtschaft. So wurde mein Opa von Gutsfahrer zum Bauern  ;)

Jan-Hendrik

waldi44

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Re: reichserbhöfe
« Antwort #14 am: 24.07.08 (11:43) »
Vielleicht sollte es heissen:"...nie VOLLSTÄNDIG umgesetzt." Die Umstände waren dagegen und das Kriegsende beendete ohnehin alle Pläne der Nationalsozialisten. Nicht aber der der Sozialisten, sprich Kommunisten. Auch sie versprachen den Menschen alles Mögliche und gaben den kleinen Bauern sogar auch Land ( "Rettung des deutschen Bauern") um es ihnen später zwecks Kollektivierung wieder wegzunehmen. Ähnliches wäre dem kleinen Bauern mit Sicherheit über kurz oder lang auch im 3. Reich wiederfahren.
Wobei die Landverteilung der Nazis von einigen eben auch unter:"Es war nicht alles schlecht damals" eingeordnet wird! Die Bodenreform der DDR war ja auch so schlecht nicht ;)!