Sache der Münchner Strafverfolgungsbehörden ist es, ob sie aus dem Umstand, daß vier hohe amtierende Juristen im Schörner-Prozeß wegen "Verdachts der Teilnahme" unvereidigt blieben, strafrechtliche Konsequenzen ziehen wollen oder ob Glanz und Elend deutscher Richter unter verschiedenen politischen Systemen, im Schörner-Prozeß unerwartet illustriert, forensisch nicht weiter erörtert werden sollen.
Hat nicht mal jemand geschrieben: "Justizia ist eine Hure!"?
Alle vier machten als Zeugen im Schörner -Prozeß geltend, daß sie damals überhaupt nichts gegen die verbrecherischen Befehle hätten machen können.
Nachweisslich habe man in fast allen Fällen von "kleineren" Verbrechen, die sich aber im Laufe der Jahre und wegen ihrer Vielzahl summierten, durchaus etwas tun konnte. Es gibt genug Beweise, dass man nicht mitmorden musste, wie es die meisten Mörder uns weiss machen wollen und wohl auch selber glauben! Das ist aber auch kein spezielles deutsches Problem. Mitmachen und "zu Befehl" sagen ist immer leichter als "nein"! Man glaubt gar nicht, wieviele Möglichkeiten es auch im 3. Reich gab, mehr oder weniger offen "nein" zu sagen, vor allem, wenn man von der Unrechtmässigekeit seiner eigenen Handlung und des zu erfüllenden Befehls überzeugt warobwohl Neumann, wie er später zugab, den Delinquenten für schuldlos hielt.
. Man musste es nur wollen!
ABER, was soll das heute noch? Will man den "blutigen Ferdinand" postum verurteilen? Der ist doch am 2. Juli 1973 gestorben?
Oder wie geht denn das:"In diesen Wochen steht Ferdinand Schörner vor dem Landgericht München I, wo er sich gegen die Anklage zu verteidigen hat, die Erschießung des Obergefreiten Arndt, des Obersten Sparre und des Majors Jüngling befohlen zu haben.
Hab ich da was falsch verstanden oder ist das ein anderer Schörner? Wohl kaum!