Richtig ist, dass es im 3. Reich keine unabhängige Justiz gab. Sie war genauso wie alle anderen Staatsgewalten ein Organ der nationalsozialistischen deutschen Regierung. Sie war quasi Nazihörig. Ausnahmen bestätigen diese Behauptung!
Die Nazis ließen viele Gesetze aufheben oder durch
nationalsozialistische Normen ersetzen. Die stärksten Einschnitte gab es im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts. Die Verfassung wurde ausgesetzt, ebenso wie wesentliche Rechtstaatsgrundsätze. Am wenigsten betroffen war das Zivilrecht.
Hier mal ein interessanter Link dazu:
http://www.123recht.net/article.asp?a=16764&ccheck=1"Deutsche Justiz im Dritten Reich ist ein heikles Thema. In der Diktatur der Nationalsozialisten wurden Menschenrechte ignoriert und konsequent mit Füßen getreten. Kann in einem derartigen Regime, das alle Rechtsstaatsgrundsätze wie etwa Gewaltenteilung ausschaltet, überhaupt von Justiz oder Recht im Allgemeinen gesprochen werden?
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Roland Freisler etwa, Präsident des Volksgerichtshofes, ging als die "Bestie mit der roten Robe" in die Geschichte ein und verhängte in seiner zweieinhalbjährigen Amtszeit 2500 Todesurteile.
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Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, der dem Druck von Hitler und Himmler nicht gewachsen war und seine Skrupel völlig hinter den Anordnungen des Führers zurücksteckte. "
"Hitler hatte immer eine immense Abneigung gegen das bestehende Recht..............." Biograph Henry Picker
"Kein vernünftiger Mensch verstehe überhaupt die Rechtslehren, die die Juristen sich - nicht zuletzt aufgrund des Einflusses von Juden - ........""Im Jahre 1942 ließ sich Hitler zum obersten Herrn über alle Gerichte ernennen. Der durch Hitler neu ernannte Justizminister Thierack begann unverzüglich mit seinen berüchtigten Richterbriefen.
Diese Richterbriefe legten anhand einzelner Urteile fest, wie die Gerichte zu entscheiden hatten. Der Oberreichsanwalt konnte durch so genannte "Nichtigkeitsbeschwerden" oder "außerordentliche Einsprüche" jedes Verfahren an sich ziehen.....[das] dann nach dem Willen des Führers entschieden wurde."
@uwys : Welche Möglichkeiten der Wehrdienstverweigerung hatte man im 3. Reich?