Fangen wir mit letzteren an, die Engländer haben in Norwegen die Verfügungs-und Diziplingewalt in denKriegsgefangenenlagern ausdrücklich den Deutschen überlassen. Das bedeutete das die Befehlshirachie aufrecht erhalten wurde und Diziplin umgesetzt wurde. Das hat also mit 29.5.45 überhaupt nichts zu tun, es sei denn man war Hellseher und kannte die Zukunft, das dies also sowieso alles sinnlos ist. Aber heute sind ja alles scheinbar alle Hellseher und Widerstandskämpfer gewesen. Filbinger hat sich einen Befehl gebeugt, das war der Fakt und nicht die ideologische Verbrämung, es wäre weit nach dem Krieg und er hätte nicht mehr handeln brauchen.
Zu Gröger, er war als Anklagevertreter gehalten von seinen Gerichtsherrn die Todesstrafe zu fordern, weil dem Gerichtsherrn die Strafe vor dem Berufungsverfahren zu gering erschien.
Übrigens heute noch geltendes Recht, wenn der BGH ein Urteil zurücküberweist und als zu gering erachtet, hat der Anklagevertreter ein höheres zu fordern und möglichst durchzusetzen. dazu ist er da, er hat da keine Spielräume er vertritt ja den Staat und bei Filbinger explizit den Gerichtsherrn !
Gab es überhaupt mißliebige Entscheidungen in der deutschen Militärjustiz? Oder anders ließen die Gesetze eigentlich welche zu? Bedenken kann er haben, aber mit welcher Begründung ? Denn den wichtigsten Fakt hast Du nicht erwähnt, als Filbinger die Anklagevertretung übernahm (Dezember 44), hatte er gar keinen Einfluß mehr auf die Vorbereitung der Anklage gehabt, da er viel zu spät nach Oslo beordert worden war.
Beim Stasimitarbeiter wollte ich bloß zeigen, das man wegen weitaus weniger in Friedenszeiten verurteilt werden kann, wenn man nur den Versuch wagt!
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