Autor Thema: Griechenland: Familien von Wehrmacht-Opfern dürfen Deutschland nicht verklagen  (Gelesen 2115 mal)

Niwre

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Etwas aelter:

Familien von Wehrmacht-Opfern dürfen Deutschland nicht verklagen

Zitat
EU-Gerichtshof bezeichnet Militäroperationen als "typischen Ausdruck staatlicher Souveränität"

Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dürfen die Familien griechischer Wehrmacht-Opfer die Bundesrepublik nicht auf Schadenersatz verklagen. Die Immunität von Staaten vor den Gerichten anderer Länder gilt auch bei Klagen gegen das Verhalten ihrer Soldaten.

In dem Rechtsstreit ging es um ein Massaker der Wehrmacht vom 13. Dezember 1943 in dem griechischen Ort Kalavrita. Deutsche Soldaten töteten damals mindestens 676 Bewohner des Dorfes. Die Tat gilt als eines der schwersten Verbrechen der deutschen Truppen während der Besetzung Griechenlands von 1941 bis 1944. [...]

Tobias G

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Hallo,

hatte mal einen schönen Bericht über Opfer des jugoslawischen Bürgerkrieges, die die BRD ebenfalls auf Schadensersatz verklagen wollten, allerdings ebenfalls abgewiesen wurden!

Es ging um eine Brücke, die Bombadiert wurde. Dabei sind mehrere Zivilpersonen ums Leben gekommen. Es stellte sich allerdings heraus, das die deutsche Luftwaffe lediglich Aufklärung geflogen hat, den Bombenangriff selbst führten amer. Kampfflugzeuge durch!

Was soll man dazu sagen? Die BRD hat ja Geld, man kanns ja mal versuchen! >:(

Gruß
Tobias

 

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