Autor Thema: Von der Tat bis zur Verleihung  (Gelesen 17283 mal)

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Von der Tat bis zur Verleihung
« am: 10.03.07 (13:13) »
Hallo Experten,

wie muß man sich den Vorgang der Ordensverleihung, z.B. beim EKI, DKiG oder REK von der Tat bis zur Verleihung eigentlich vorstellen?

D.h. wer schlug wen für was vor?

Wer entschied dann darüber, oder lehnte den Vorschlag ab?
(Ich habe ja hier schon gelernt das z.B. zum REK vorgeschlagene dann "nur" das DKiG erhalten haben)

Wer verlieh die Auszeichnung dann final?

Könnt Ihr mich erleuchten?

Danke und Grüße

Jan


Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #1 am: 10.03.07 (13:47) »
tja.,.. schwieriges Thema....

EK`s wurden auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze.. nur auf Divisionsebene verliehen...viell. auch Regiment.
bei DK und RK... mussten gewisse Abläufe eingehalten werden.. sprich Stellungnahmen der Vorgesetzten bzw. Zwischenvorgesetzten. Dauer war variabel... zwischen 3 Jahren (hatte ich letztens bei nem RK-Träger) und noch am selben Tag... wie e sbei DK`s aussieht.. ist irgendwie nicht genau erwiesen. Wir machen ja bald ne Seite dazu.. dann wird sich das sicher erhellen.


Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #2 am: 10.03.07 (14:09) »
Das dachte ich mir schon,im www hab ich bislang noch nichts dazu gefunden

Ich meine NKS, Sturmabzeichen haben ja klare Verleihungskriterien,sind also mehr oder weniger nachvollziehbar.

Aber bei den höheren Auszeichnungen, wie kann man die einzelne Tat bewerten?

Ich meine klar ist wenn, mir fällt jetzt nichts anderes ein, wen ein Gustav Wagner bei Kirischi 533 Bunker ausschaltet, ist dies anders zu bewerten,
als wenn mein Großvater z.B. dabei war und seinen Teil dazu beigetragen hat.

Herr Wagner erhält das REK, für die Leitung und mein Opa (reine annahme, bislang noch!  ;), das EKI, für seinen Beitrag, hier ist es glaube ich klar

Aber es gibt doch bestimmt eine Menge ungerechtigkeiten, bei anderen Personen, oder?

Echt 3 Jahre, warum ist da soviel Zeit vergangen?

Ein sehr spannendes Thema, wie ich finde!




Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #3 am: 10.03.07 (14:24) »
gut.. sehe grad es waren mind. 2 Jahre und nicht drei.
 es handelt sich dabei um Eberhardt von Birckhahn - http://www.ritterkreuztraeger-1939-45.de/Infanterie/B/Bi/Birckhahn-Eberhard-von.htm

Weiso weshalb warum.. keine Ahnung. viell. aufgrund des Todes des Majors.. begann ein Prozess der Verleihung.

Beim RK ist es nun wieder ziemlich eindeutig. Gefreiter A. "macht" eine Tat. Kompaniechef reicht ihn beim Btl. zum RK ein. sämtliche Zwischenvorgesetzten d.h. Rgts.kmdr. , Divkmdr. Kommandierender General, Armee OB, Heeresgruppen OB... dann zum Personalamt des Heeres und dort genaue Prüfung bei Vollständigkeit der Unterlagen. Bis dahin müssen alle Vorgesetzten ihren "Senf" abgegeben haben. OKH entscheidet weiter... letzte Instanz war Hitler.. der konnte dann aber auch RK verleihen konnte wie er beliebte, sprich auch wenn ein V0rgesetzter nicht zugestimmt hatte.

OKH bestimmte letztlich aber auch ob die Tat RK würdig war.. wenn nicht gab es dann DK oder EB-Verleihung. Die Möglichkeit KÖNNTE also bestehen, das Dein Grossvater zum RK eingereicht wurde, es aber dann doch nur zur DK-Verleihung kam. Ist aber rein hypothetisch.. ;-)

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #4 am: 10.03.07 (15:01) »
He, He :D

das wäre dann doch jetzt ein wenig hoch gegriffen, da wollte ich auch gar nicht  drauf hinaus, obwohl mit dem was meinem Opa der ja "nur" Ofw war,
da alles an seine Brust gepinnt wurde, da fehlte ihm ja nur noch das RK und die NKSiG.
Denke wenn er bis zum Schluß in Kurland geblieben wäre, dann vielleicht aber das ist auch wirklich alles sehr hypothetisch! Wahrscheinlich wäre er eher noch
gefallen....
 
Versuche gerade nur zu verstehen wie man diese "Taten" objektiv betrachten konnte, aber wenn Du sagst Hitler selbst entschied final über die Verleihung des
RK, dann wir ja schon klar das es da eventuelle Ungerechtigkeiten, gegeben haben kann, wahrscheinlich je nach tagesform, oder?

Hatten die Divisionen dann die  Auszeichnungen und Urkunden blanko in einer Kiste?

Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #5 am: 10.03.07 (15:15) »
Urkunden und Auszeichnungen wurden zumindest beim RK zugeschickt. Anfangs des krieges gab es eine grosse Urkunde.. dann aber nur noch das vorläufige Besitzzeugnis. Nach siegreichem Ende des Krieges sollten dann alle die grosse bekommen.. was ja bekanntlich nix wurde.

Das DKiG liegt aber halt dahingehend auch irgendwie im Dunkeln, auch weil sich bisher niemand wirklich direkt damit beschäftigt hat. Das wollen wir ja halt ändern.

Es bestand aber zumindest bei DK-Trägern keine besondere Grußpflicht oder dergleichen... sondern ist "lediglich" Ausdruck besonderer MEHRFACHER Tapferkeit.

Vom Grossvater MUSS es also einen Verleihungsvorschlag geben, wo der zu finden ist..?????

Jan-Hendrik

  • Gast
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #6 am: 10.03.07 (15:19) »
Ehemlas Kornelimünster , heute Freiburg . Die Karteien des HPA diesbezüglich sind erhalten , Onkel Scherzer hat Kopien von allen Verleihungen ( jedenfalls den offiziell vom HPA abgesegneten Verleihungen ) .

Kann nur jedem empfehlen , der mal etwas Einblick in diese verwirrende Materie bekommen möchte , sich mal mit Herrn Scherzer in Verbindung zu setzen . Wenn man einen Tag erwischt , an dem er Zeit hat setzt der Dir das auf den Punkt auseinander , und ja : auf dem Gebiet , obwohls für ihn nur ein "Nebenkriegsschauplatz" ist , reicht ihm hierzulande keiner das Wasser  8)

Ãœbrigens , Robert , ick soll dir schöne Grüße von Piotrek aus Stettin bestellen  ;)

Jan-Hendrik

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #7 am: 10.03.07 (15:32) »
Denke die Urkunde wird ja dann irgendwo verschütt gegangen sein, aber den Ansatz mit dem Verleihungsvorschlag hatte ich auch schon mal
und wenn wäre der dann ja wohl hier zu recherchieren:

http://www.bundesarchiv.de/php/bestaende_findmittel/bestaendeuebersicht/druckansicht.php?id_bestand=5839

In der pdf. von Scherzer zur Division wird er ja genannt, aber als Quelle wird dort das Buxa Buch zur Division und die DkiG Kartei gennant, woher die Info kommt
weiß man dann ja noch nicht, man die sollen bei der WAST mal in die Puschen kommen!  :(
Wie tritt man mit Scherzer in Kontakt? Mail an den Verlag, oder?

Na jetzt sind wir aber vom Thema abgekommen, wollte das alles ja allgemeiner wissen und verstehen.

Zu klären wäre noch wie wurden die Tapferkeitstaten für das DKiG protokolliert? Strichliste? Einträge in Divisions / Regimentsbücher?

Oder vielleicht doch noch eine persönlich Sache,kann man die Anzahl der Nahkampftage heute noch nachvollziehen?


Jan-Hendrik

  • Gast
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #8 am: 10.03.07 (15:36) »
Auf seiner Webseite findest du seine TelNr. , und unter der wirst du entweder ihn oder seine Gattin erreichen . Wenns bei ihm zeitlich grade schlecht ist vereinbare einfach eine Zeit wo es besser paßt  ;)

Natürlich kannst Du ihn auch zur Kontaktaufnahme erstmal per E-Post anschreiben , noermalerweise reagiert er innerhalb ein,zwei Tagen . Dabei natürlich nicht vergessen Hintergrund der Frage und bereits vorhandenes Wissen präzise anzugeben , der Gute wird genug mit Anfragen von irgendwelchen Sammlern "genervt" ...

Jan-Hendrik

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #9 am: 10.03.07 (15:48) »
Echt kann man den Mann einfach so belästigen? Ich mach's mal lieber per mail. :)

Hab am Telefon schon so nen paar blöde Momente erlebt, als ich versucht hab einen ehemaligen Kameraden, der meinen Opa auch ständig
in den Nachrichtenblättern grüßen läßt zu erreichen.

Ich war total aus dem Häuschen als ich ihn mit Tel. Nr. aufgespürt hatte.

Da war dann aber  nur die Frau dran.....und die war nicht so Auskunftswillig, war ganz schön ernüchternd.
Entschuldigung....bla,bla.einleitung, erkärung, wer bin ich was will ich.....ist ihr Mann zufälllig zu sprechen......nein, schade.....darf ich noch einmal anrufen....
nein!? ....ähm entschuldigung für die Störung....... :'(

Hatte ihn auch noch mal angeschrieben 4 Seiten Brief, aber bislang kam da leider nichts zurück
da war ich echt frustriert.......



Jan-Hendrik

  • Gast
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #10 am: 10.03.07 (15:56) »
Da gibts zwei sehr passende Sprüche zu , die sehr gut meine persönlichen Erfahrungen widerspiegeln :

Wer nicht wagt der nichts gewinnt

und

Wer nie was riskiert kann auch nie verlieren

Solche Tiefschläge hat doch jeder mal erleben müssen , manchmal hat man halt einfach nen beschissenen Zeitpunkt erwischt , steckt man ja nich drinne ...

Jan-Hendrik

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #11 am: 10.03.07 (16:13) »
Das denke ich mir doch das Ihr da schon ganz andere Erfahrungen gemacht habt.

Hab mich ja auch wieder aufgerappelt und den Brief geschrieben, aber auch erst eine Woche später! ;)

Fand es halt so bitter weil er wirklich meinem Opa im Krieg nahegestanden haben muß, hatte ihm irgendwie später auch Fotos geschickt
und da packt man dann so viele Erwartungen rein....und ich denke da leben halt auch leider nicht mehr so viele, die so nah an ihm dran waren...
und Auskunft geben können....

Na ja wenn irgendetwas von meinem Opa und seiner preußischen Erziehung/ Einfluß auf mich abgefärbt hat, dann wohl das beißen und nicht
aufgeben  ;)



hec801

  • Gast
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #12 am: 10.03.07 (16:15) »
OKH bestimmte letztlich aber auch ob die Tat RK würdig war.. wenn nicht gab es dann DK oder EB-Verleihung. Die Möglichkeit KÖNNTE also bestehen, das Dein Grossvater zum RK eingereicht wurde, es aber dann doch nur zur DK-Verleihung kam. Ist aber rein hypothetisch.. ;-)

Ich muss das hier nun zum wiederholten Male schreiben! Robert hat mit der Aussage nicht ganz recht. Statutengemäss und auch verleihungspraktisch kam es nicht vor, dass zum RK eingereichte, das DKiG erhielten, weil die Tat zum RK nicht ausreichte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn die Tat zum RK nicht ausreichte, erhielt man unter Umständen noch die AU oder die EBS, nicht das DKiG!

Die Einreichung zum DKiG hatten einen völlig anderen Hintergrund und wurde auch gesondert von denen zum RK bearbeitet!

Gruss

Hannes

Hardy

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 89
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #13 am: 10.03.07 (16:23) »
Ah ja ich erinner mich die Diskussion hattet Ihr beide hier schon mal! ;)

Aber was macht eine Tat RK würdig und was nicht, ich meine wenn jemand vom unmittelbarem Vorgesetzten vorgeschlagen wird, der eventuell
ja auch unmittelbar dabei war und dann im fernen Berlin wird dann eine AU oder eine EBS draus, von Personen die von dieser Tat nur auf dem Papier
lesen.

Gibt es da Euch bekannte Fälle, wo jemand für vergleichbare Taten das RK bekommen hat und ein anderer nicht?

Jan-Hendrik

  • Gast
Re: Von der Tat bis zur Verleihung
« Antwort #14 am: 10.03.07 (16:27) »
Zitat
Gibt es da Euch bekannte Fälle, wo jemand für vergleichbare Taten das RK bekommen hat und ein anderer nicht?

Da fängt doch die Crux schon an ....

Was sind "vergleichbare Taten" ?

Das ein Wittmann als WSS'ler ratzediefatzdi innerhalb kürzester Zeit vom RK bis zu den Schwertern kam , während andere von Heer für weit mehr "grade mal" nen DKiG und/oder ne Nennung im Ehrenblatt bekamen ?

Jan-Hendrik

 

post