Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch »entschieden, dass in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegs- und Strafgefangenen während des Zweiten Weltkriegs bei anständiger Behandlung noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liegt«, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. [...]