Autor Thema: Generalstab  (Gelesen 2499 mal)

hec801

  • Gast
Generalstab
« am: 24.12.06 (03:14) »
Hallo,

also diese Frage geistert mir schon lange durch den Kopf:

Was genau ist der Unterschied zwischen "zum GenSt. kommandiert" und "in den GenSt. versetzt"!?

Ich kann mir denken, dass der entsprechende beim ersteren quasi versuchsweise hinzukam und beim letzteren dann endgültig die Bezeichnung trug, aber was hin damit zusammen (Kleiderordnung, i.G.-Anhang) und wir war die genaue Verfahrensweise usw.

Gruss

Hannes

Balsi

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Re: Generalstab
« Antwort #1 am: 24.12.06 (11:30) »
also ich fass das so auf.. der er zum Generalstab kommandiert wurde zur Einarbeitung (finde ich oft), um dann den Posten zu übernehmen...

Rainer

  • Gast
Re: Generalstab
« Antwort #2 am: 24.12.06 (14:21) »
Kommandierung ist für eine vorher festgelegte Zeit, z. B. Kommandierung für eine Woche zum Filmvorführerlehrgang nach Paris.
Versetzung ist im Normalfall für eine längere Zeit, z. B. Versetz vom Kdr. Div. Nachsch. Tr. 210 zum Kdr. Korpsnachschubtruppen 419

hec801

  • Gast
Re: Generalstab
« Antwort #3 am: 24.12.06 (14:26) »
Versetzt ist damit wohl auch die offizielle und endgültige Übernahme in den Generalstab!

Danke Rainer u Robert

Hannes