Hallo,
neuerdings gilt dies: "Bei Gefallenen oder Verstorbenen ist dagegen eine Auskunftserteilung nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich."
Also nichts mehr mit Erübrigung des Datenschutzes, wenn der Betreffende eine gewisse Zeit tot ist. Jetzt wollen die für alles eine Unterschrift. Frage mich, ob diese Verfahrensweise zulässig ist oder ob sie einfach nur durchgezogen werden kann, weil noch keiner dagegen geklagt hat.
Habe eine Anfrage zu meinem Urgrosscousin gestellt, der 42 vor Sewastopol gefallen ist, keine Geschwister hatte und auch keine Nachkommen. Die Eltern sind inzwischen auch schon tot und von wem soll ich mir jetzt das Einverständnis holen!?
Tzzzzz....
Wieder mal super toll!