Autor Thema: Stalins "Fackelmänner-Befehl"  (Gelesen 27112 mal)

waldi44

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Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« am: 24.07.06 (11:44) »
Da die sogenannten "Fackelmänner" öfter von einigen Leuten erwähnt wurden, han ich mich mal etwas "schlau gemacht" und doch einiges im Natz dazu gefunden.....

Um von den verbrecherischen Befehlen der Wehrmachtsführung abzulenken und deren Bedeutung zu konterkarieren, verweisen die Apologeten der Wehrmacht gerne auf Stalins sog. "Fackelmänner-Befehl" vom November 1941. Dieser Stavka-Befehl Nr.0428 (Stavka = Hauptquartier des höchsten Oberkommandos), datiert auf den 17.11.1941, forderte die "Siedlungspunkte", also Weiler, Dörfer und Ortschaften, im Hinterland der deutschen Truppen in einer Tiefe bis zu 60 km systematisch zu zerstören. Zu diesem Zweck sollten neben Luftwaffe und Artillerie auch sog. Jagdkommandos mit jeweils einer Stärke von bis zu 30 Mann, hinter den deutschen Linien operieren.
Dieser Befehl Stalins ist mittlerweile in der renommierten Fachzeitschrift "Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte", H.4/2000, nicht nur vollständig abgedruckt, sondern quellenkritisch kommentiert.*
Stalins Befehl erscheint Fachhistorikern wenig sensationell, denn dass die Sowjetunion nicht nur an der Front gegen die deutschen Besatzer kämpfte, sondern auch in deren Okkupationsgebiet, ohne dabei die eigene Bevölkerung zu schonen, ist eine historische Tatsache.

Diese Tatsache aber reicht den Apologeten der Wehrmacht nicht aus. In einer verfälschten Version von Stalins Befehl, die mittlerweile in Publikationen und Internetangebote Eingang gefunden hat, wird die perfide Behauptung aufgestellt und scheinbar quellenmäßig belegt, die den deutschen Truppen zugeschriebenen Verbrechen, seien Inszenierungen der sowjetischen Führung gewesen. Zu diesem Zweck wurden dem Befehl Stalins folgende Aussagen nachträglich hinzugefügt, die im Folgenden zitiert werden:
http://www.nfhdata.de/cgi-local/frame/indexpage.pl?http://www.nfhdata.de/premium/newsboard2/dcboard.php?az=show_topic&forum=115&topic_id=58&mode=full

Fackelmännerbefehl

Auf einer rechtsextremen Homepage heißt es: »Stalins `Fackelmänner-Befehl´ fabrizierte `deutsche Greultaten´«. Der am 17. November 1941 erlassene Befehl Nr. 0428 lautete: »Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppe befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen.« Neben »Kommandos der Aufklärung, Skiläufer- und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoffflaschen ausgerüstet sind« sollte auch Luftwaffe und Artillerie hinzugezogen werden. Fachhistorikern erschien dieser 1989 in der Stalin-Biographie des russischen Generals Dimitri Wolkogonow veröffentlichte Befehl nicht weiter spektakulär. Daß die Zivilbevölkerung aufgrund der allgemeinen Kriegssituation nicht geschont wurde, war bekannt. Für die Rote Armee ging es darum, Zeit bis zum Wintereinbruch zu gewinnen, um den Verteidigungsring um Moskau auszubauen. Hierfür war es erforderlich, der Wehrmacht das sichere Hinterland zu rauben und potentielle Unterkünfte zu zerstören.

Schon bald kursierte allerdings eine erweiterte Fassung des »Fackelmänner-Befehls« auf rechtsextremen Internetseiten, aber auch in Publikationen mit wissenschaftlichem Anspruch. »Die Jagdkommandos sollen, überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet, die Vernichtungsaktionen ausführen. Das schürt den Hass auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten.« In den »Vierteljahresheften für Zeitgeschichte« (4/2000) weisen die Historiker Christian Hartmann und Jürgen Zarusky indes nach, daß es sich hierbei um eine Fälschung handelt, um »NS- und Kriegsverbrechen in der besetzten Sowjetunion zu vertuschen und zu leugnen«.

Daß derlei Legenden ihre Wirkung auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft nicht verfehlen, zeigt die Argumentation eines Juristen im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel vor dem Hamburger Landgericht. Für Staatsanwalt Jochen Kuhlmann, war Engels Anordnung, »Partisanen, modern ausgedrückt: Terroristen« hinrichten zu lassen, eine seinerzeit durchaus legitime »Kriegsrepressalie«. Immerhin plädierte Kuhlmann im Juli 2002 dennoch für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ging gegen das Urteil des Gerichts in Revision. Die Kammer hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt, die Engel aus Altersgründen jedoch nicht antreten mußte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob zunächst das Hamburger Urteil auf – stellte das Verfahren am 25. Juni wegen des hohen Alters des Angeklagten aber endgültig ein (<I>jW<I> berichtete am 28.6.).

http://www.nikolaus-brauns.de/Partisanen.htm


« Letzte Änderung: 24.07.06 (11:59) von waldi44 »

Walter23

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #1 am: 24.07.06 (13:57) »
Zitat
[..]
Stalins Befehl erscheint Fachhistorikern wenig sensationell, denn dass die Sowjetunion nicht nur an der Front gegen die deutschen Besatzer kämpfte, sondern auch in deren Okkupationsgebiet, ohne dabei die eigene Bevölkerung zu schonen, ist eine historische Tatsache.
[..]

Schade in gewisser Weise, dass dies kaum im "allgemeinen" Geschichtsbewusstsein exitiert.  ::)

Das was Meist "verabreicht" wird beschränkt sich auf das Niederbrennen von deutscher Seite und die andere Seite wird halt durch die "Steigerung" letztlich als dt. Kriegs-Propaganda abgetan, deren möglicherweise wahrer Kern somit "kaum relevant" eingestuft wird.

Oder es kommt ein "Gegenrechnen/Unvergleichbarkeits/legitime Maßnahme"-Gefasel raus.

Nun ja, wenn es diese Übertreibung nicht geben würde, würde es evtl. noch weniger Interessieren ?

The Real Blaze

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #2 am: 24.07.06 (17:45) »
Das NKWD Trupps sich deutscher Uniformen bedienten um das Volk durch Terror in den Bandenkampf zu hetzen beruht ja auf den Befehlszusatz des F Befehls: "Besonders jene , die hinter den deutschen Linien in gegnerischer Uniform Siedlungen vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen." Befehl Nr 428.

Diese Siedlungen sind russische gewesen. Und es gab Regionen "hinter der Front so groß wie Hessen", wo nie ein deutscher Soldat auftauchte. Dafür aber Partisanenbanden und NKWD mit ihren Stalinbefehlen.

Niwre

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #3 am: 24.07.06 (18:49) »
Das NKWD Trupps sich deutscher Uniformen bedienten um das Volk durch Terror in den Bandenkampf zu hetzen beruht ja auf den Befehlszusatz des F Befehls: "Besonders jene , die hinter den deutschen Linien in gegnerischer Uniform Siedlungen vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen." Befehl Nr 428.

Das gehoert ja auch zur Faelschung, auch wenn die Erkenntnis jetzt schon sechs Jahre alt ist...

Zitat
[..]
Stalins Befehl erscheint Fachhistorikern wenig sensationell, denn dass die Sowjetunion nicht nur an der Front gegen die deutschen Besatzer kämpfte, sondern auch in deren Okkupationsgebiet, ohne dabei die eigene Bevölkerung zu schonen, ist eine historische Tatsache.
[..]

Schade in gewisser Weise, dass dies kaum im "allgemeinen" Geschichtsbewusstsein exitiert.  ::)

"Verbrannte Erde" ist aber ziemlich weit verbreitet, in allen Kriegen und daher sicher nicht so "spektakulaer", wie es viele finden.

waldi44

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #4 am: 24.07.06 (20:00) »
Die Entdecung des "Fackelmännerbefehls" liegt schon einige Zeit zurück, aber dass es sich dabei streckenweise um eine nachträgliche  Fälchung handelt, ist noch nicht bis zu allen durchgedrungen! Lest doch mal die Beiträge die man unter den beiden Links findet....

Richtschuetze

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #5 am: 24.07.06 (20:13) »
Zitat
Entdecung des "Fackelmännerbefehls" liegt schon einige Zeit zurück, aber dass es sich dabei streckenweise um eine nachträgliche  Fälchung handelt

Ich verstehe nicht so ganz!Die Russen haben Ihren eigenen Boden verbrannt um nichts dem Feind zu hinterlassen(Ihre eigenen Leute waren Ihnen scheiß egal)Das haben sie doch auch bei Napoleon so gemacht!
Ich habe genug Veteranen gesprochen die das erzählt haben!Und Überfälle von Partisanen waren an der Tagesordnung!
Das selbe haben dann die deutschen Soldaten auf Ihrem Rückzug gemacht!

Ging es jetzt darum das keine deutschen Uniformen verwendet wurden oder was meinst Du Waldi? ???

Gruss

Ronny22

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #6 am: 24.07.06 (20:55) »
Ging es jetzt darum das keine deutschen Uniformen verwendet wurden oder was meinst Du Waldi? ???

Es ging wohl darum das behauptet wurde das wenn deutsche Truppen (Wehrmacht oder SS) Kriegsverbrechen verübten, also im Bandenkampf z.B. partisanenverdächtige Dörfer einebneten, dass das dann Russen in deutschen Uniformen gewesen sein sollen.

Ergo war das nach den Fälschern eben alles russisches Machwerk und Deutschland hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.


Ich denke das meinte Waldi damit...
Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
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Ein guter Soldat ist nicht gewalttätig.
Ein guter Kämpfer ist nicht zornig.
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Hoth

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #7 am: 24.07.06 (20:58) »
Genau. Das die Russen ihren eigenen Landsleuten gegenüber beim Rückzug erbarmunglso die Taktik der "Verbrannten Erde" anwandten ist völlig unstrittig. Es ging um das Thema Uniformen.

Richtschuetze

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #8 am: 24.07.06 (21:14) »
Zitat
Es ging um das Thema Uniformen

achso ich dachte ich verstehe die Welt nicht mehr! ;)

Zitat
Ergo war das nach den Fälschern eben alles russisches Machwerk und Deutschland hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

na das ist klar! ;) schön wäre es!

Gruss

The Real Blaze

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #9 am: 24.07.06 (22:54) »
Zitat
Das gehoert ja auch zur Faelschung, auch wenn die Erkenntnis jetzt schon sechs Jahre alt ist...

Ob man den Wortlaut verfälscht hat, ist für mich erstmal zweitrangig. Den egal wo Stalins Politik der verbrannten Erde durchgeführt wurde, sie wurde meist eben von bolschewistischen Banden durchgeführt. Partisanenbanden wurden von Kommisaren geführt bis Februar 1942 und dort bediente man sich deutscher Uniformen ,um Anschläge und Überfälle durchzuführen, aber auch Stalins Vernichtungsbefehle auszuführen. Von der Faktenlage wurde also der "verfälschte Befehl" umgesetzt, mit allen drum und dran.

 

Ronny22

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #10 am: 25.07.06 (01:14) »
Ob man den Wortlaut verfälscht hat, ist für mich erstmal zweitrangig.

Zweitrangig??? Egal obs verdreht und gefälscht wurde....stimmen tut es trotzdem???  ::)  :-X


Den egal wo Stalins Politik der verbrannten Erde durchgeführt wurde, sie wurde meist eben von bolschewistischen Banden durchgeführt.

Ich glaube die verstaubte Propaganda-Rhetorik der damaligen Zeit ist hier unangebracht...."russische Banden" versteht hier jeder, was damit gemeint ist.

Partisanenbanden wurden von Kommisaren geführt bis Februar 1942 und dort bediente man sich deutscher Uniformen ,um Anschläge und Überfälle durchzuführen...

Richtig....aber nicht die Kriegsverbrechen am eigenen Volk die man mit dieser Verfälschung versucht ihnen in die Schuhe zu schieben...

Sicher hat Stalin sein Volk grausam unterdrückt....aber hier sollen Fakten verdreht und verzerrt werden um deutsche Verbrechen zu schmälern.


Von der Faktenlage wurde also der "verfälschte Befehl" umgesetzt, mit allen drum und dran.

Also wenn doch alles so stimmt....wozu benötigte man dann einen verfälschten Befehl???

Um Fakten zu schaffen die keine sind....


Wenn du andere Fakten hast, dann immer her damit.
« Letzte Änderung: 25.07.06 (10:47) von Ronny22 »
Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
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merlin61

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #11 am: 25.07.06 (01:57) »
[...]

Daß derlei Legenden ihre Wirkung auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft nicht verfehlen, zeigt die Argumentation eines Juristen im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel vor dem Hamburger Landgericht. Für Staatsanwalt Jochen Kuhlmann, war Engels Anordnung, »Partisanen, modern ausgedrückt: Terroristen« hinrichten zu lassen, eine seinerzeit durchaus legitime »Kriegsrepressalie«. Immerhin plädierte Kuhlmann im Juli 2002 dennoch für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ging gegen das Urteil des Gerichts in Revision. Die Kammer hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt, die Engel aus Altersgründen jedoch nicht antreten mußte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob zunächst das Hamburger Urteil auf – stellte das Verfahren am 25. Juni wegen des hohen Alters des Angeklagten aber endgültig ein (<I>jW<I> berichtete am 28.6.).

http://www.nikolaus-brauns.de/Partisanen.htm



In dem obigen Text finden sich mehrere Unstimmigkeiten:

1.) Staatsanwalt Kuhlmann forderte die höchste Strafe(= lebenslängliche Freiheitsstrafe) die ein deutsches Gericht vorsieht
und gegen das Urteil des Landgerichts, die Schuld des Angeklagten mit 7 Jahren zu bestrafen, geht jener auch noch in Revision.

Hierbei handelte es sich jedoch NICHT um Revision sondern um Berufung - was ein sehr großer Unterschied dieser beiden Rechtsmittel ist.
In der Revision werden nur Rechtsfragen geprüft - in der Berufung zusätzlich noch der gesamte Tatsachenstoff(= Tatort, Zeugen usw.)
D.h. mit der Berufung wurde die "nächsthöhere Instanz"(= hier der Bundesgerichtshof in Leipzig) angerufen, welche(r)
ausser "ob das Recht richtig angewandt wurde" auch den sogenannten Tatsachenstoff - noch einmal - zu prüfen hatte.



2.) Beim Urteil des LG / BGH war sicher NICHT das Alter des Angeklagten ausschlagebend, sondern ob die Fakten für eine Verurteilung ausreichen.

Ob sich SA Kuhlmann einen Gefallen damit getan hat aufgrund der ihm vorliegenden Faktenlage eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu fordern ?
Dies wird wohl nur er selbst wissen. Spätestens aber ab dem Moment, nachdem ihm das Urteil vom Bundesgerichtshof in Leipzig zugegangen ist.




Fazit:
Derjenige der den obigen Text verfasst hat, hätte sich besser zuerst einmal mit dem Unterschied von Berufung[1] und Revision[2] auseinandergesetzt,
wenn er der Überzeugung war, das LG HH, oder der BGH L hätte einzig wegen dem Alter des Angeklagten das Urteil komplett aufgehoben - das ist Unsinn.

"Mord verjährt nicht!" - ein "ausreichend bewiesener" Mord schützt vor dem Gesetz auch ein hohes Alter nicht vor einer entsprechenden Bestrafung.

Alle anderen Behauptungen in der Art gehören mMn ins Reich der Fantasie oder Propaganda-Abteilung - auf jeden Fall sind es keine Tatsachen / Fakten.


Bei Interesse siehe hierzu:

§ 511 ZPO Statthaftigkeit der Berufung (d.h. ob die Gründe dafür ausreichend sind) <= v.a. für Angeklagte wichtig.

[1] § 513 ZPO(= Zivilprozeßordnung) => "Berufungsgründe"
[2] § 337 StPO(=Strafprozeßordnung) => "Revisionsgründe"

Optimismus ist ein Mangel an Information.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.

waldi44

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #12 am: 25.07.06 (12:18) »
Zitat
Das gehoert ja auch zur Faelschung, auch wenn die Erkenntnis jetzt schon sechs Jahre alt ist...

Ob man den Wortlaut verfälscht hat, ist für mich erstmal zweitrangig. 


Nun Real, dass lässt aber doch erheblich Zweifel an der Art deiner Wahrheitsfindung aufkommen, wenn es dir egal ist, obe ein historisches Dokument nachträglich verfälscht wurde oder nicht. Bei anderen "verfälschten Dokumenten" warst du weniger kulant.... :o
Übrigens, nicht nur "bolschewistische Banden" trugen die Uniform des Gegners, sondern auch, ähem "faschistische Banden" ::). Die nannten sich dann "Brandenburger" ::)!

Der "Fackelmännerbefehl" war aber nur ein Punkt, bei diesem Thema, der andere, der der "verbrannten Erde"! Das Thema scheint mir nämlich noch lange nicht ausdiskutiert. Was bei dem einen von taktischen oder gar strategischen Notwendigkeiten des Krieges diktiert wird/wurde, ist es bei anderen ein brutales verabscheuungswürdigen Verbrechen.
Was nun ist nach eurer Meinung zutreffend?

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #13 am: 25.07.06 (12:21) »
Wenn man  sich die ganze Homepage dieses Nikolaus Brauns ansieht , dann weiß man was man von einem solchen "Historiker"zu halten hat !
Die FAZ runtermachen, aber selber nicht fähig woanders als nur in der linksextremem "junge Welt" zu publizieren. Die Fehler in der Wehrmachtaustellung waren für Ihn nur "einige falsch beschriftete Fotos" etc.pp.
Das sind wahrlich bedeutende Menschen..... ;D
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waldi44

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Re: Stalins "Fackelmänner-Befehl"
« Antwort #14 am: 25.07.06 (12:31) »
Nunja, linksextrem und "Junge Welt" finde ich nun wieder übertrieben, aber der eine kann eben "nur" in der "Jungen Welt" publizieren, der andere in den "Staatsbriefen" oder den "Sepp Depp  ;), ähem rechtsextremen Blättern. Zm Thema selbst war das aber nichts ::)- übrigens, solche und ähnliche Fehler (falsch beschriftet usw., sollen in den besten Kreisen vorkommen ;D).
Ist aber, laut Aussage eines Users, zweitrangig oder habe ich da schon wieder was falsch verstanden? ;)