Da die sogenannten "Fackelmänner" öfter von einigen Leuten erwähnt wurden, han ich mich mal etwas "schlau gemacht" und doch einiges im Natz dazu gefunden.....
Um von den verbrecherischen Befehlen der Wehrmachtsführung abzulenken und deren Bedeutung zu konterkarieren, verweisen die Apologeten der Wehrmacht gerne auf Stalins sog. "Fackelmänner-Befehl" vom November 1941. Dieser Stavka-Befehl Nr.0428 (Stavka = Hauptquartier des höchsten Oberkommandos), datiert auf den 17.11.1941, forderte die "Siedlungspunkte", also Weiler, Dörfer und Ortschaften, im Hinterland der deutschen Truppen in einer Tiefe bis zu 60 km systematisch zu zerstören. Zu diesem Zweck sollten neben Luftwaffe und Artillerie auch sog. Jagdkommandos mit jeweils einer Stärke von bis zu 30 Mann, hinter den deutschen Linien operieren.
Dieser Befehl Stalins ist mittlerweile in der renommierten Fachzeitschrift "Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte", H.4/2000, nicht nur vollständig abgedruckt, sondern quellenkritisch kommentiert.*
Stalins Befehl erscheint Fachhistorikern wenig sensationell, denn dass die Sowjetunion nicht nur an der Front gegen die deutschen Besatzer kämpfte, sondern auch in deren Okkupationsgebiet, ohne dabei die eigene Bevölkerung zu schonen, ist eine historische Tatsache.
Diese Tatsache aber reicht den Apologeten der Wehrmacht nicht aus. In einer verfälschten Version von Stalins Befehl, die mittlerweile in Publikationen und Internetangebote Eingang gefunden hat, wird die perfide Behauptung aufgestellt und
scheinbar quellenmäßig belegt, die den deutschen Truppen zugeschriebenen Verbrechen, seien Inszenierungen der sowjetischen Führung gewesen. Zu diesem Zweck wurden dem Befehl Stalins folgende Aussagen nachträglich hinzugefügt, die im Folgenden zitiert werden:
http://www.nfhdata.de/cgi-local/frame/indexpage.pl?http://www.nfhdata.de/premium/newsboard2/dcboard.php?az=show_topic&forum=115&topic_id=58&mode=fullFackelmännerbefehl
Auf einer rechtsextremen Homepage heißt es: »Stalins `Fackelmänner-Befehl´ fabrizierte `deutsche Greultaten´«. Der am 17. November 1941 erlassene Befehl Nr. 0428 lautete: »Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppe befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen.« Neben »Kommandos der Aufklärung, Skiläufer- und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoffflaschen ausgerüstet sind« sollte auch Luftwaffe und Artillerie hinzugezogen werden. Fachhistorikern erschien dieser 1989 in der Stalin-Biographie des russischen Generals Dimitri Wolkogonow veröffentlichte Befehl nicht weiter spektakulär. Daß die Zivilbevölkerung aufgrund der allgemeinen Kriegssituation nicht geschont wurde, war bekannt. Für die Rote Armee ging es darum, Zeit bis zum Wintereinbruch zu gewinnen, um den Verteidigungsring um Moskau auszubauen. Hierfür war es erforderlich, der Wehrmacht das sichere Hinterland zu rauben und potentielle Unterkünfte zu zerstören.
Schon bald kursierte allerdings eine erweiterte Fassung des »Fackelmänner-Befehls« auf rechtsextremen Internetseiten, aber auch in Publikationen mit wissenschaftlichem Anspruch. »Die Jagdkommandos sollen, überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet, die Vernichtungsaktionen ausführen. Das schürt den Hass auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten.« In den »Vierteljahresheften für Zeitgeschichte« (4/2000) weisen die Historiker Christian Hartmann und Jürgen Zarusky indes nach, daß es sich hierbei um eine Fälschung handelt, um »NS- und Kriegsverbrechen in der besetzten Sowjetunion zu vertuschen und zu leugnen«.
Daß derlei Legenden ihre Wirkung auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft nicht verfehlen, zeigt die Argumentation eines Juristen im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel vor dem Hamburger Landgericht. Für Staatsanwalt Jochen Kuhlmann, war Engels Anordnung, »Partisanen, modern ausgedrückt: Terroristen« hinrichten zu lassen, eine seinerzeit durchaus legitime »Kriegsrepressalie«. Immerhin plädierte Kuhlmann im Juli 2002 dennoch für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ging gegen das Urteil des Gerichts in Revision. Die Kammer hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt, die Engel aus Altersgründen jedoch nicht antreten mußte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob zunächst das Hamburger Urteil auf – stellte das Verfahren am 25. Juni wegen des hohen Alters des Angeklagten aber endgültig ein (<I>jW<I> berichtete am 28.6.).
http://www.nikolaus-brauns.de/Partisanen.htm