Autor Thema: Fotonutzung im Internet  (Gelesen 14238 mal)

Jan-Hendrik

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #15 am: 18.05.06 (22:25) »
Nicht wenn das Bild zwischendurch für eine Publikation lizensiert würde ...

Da ist der Haken beim System  ;)

Jan-Hendrik

hec801

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #16 am: 18.05.06 (22:33) »
Nicht wenn das Bild zwischendurch für eine Publikation lizensiert würde ...

Präzisier' das mal, dann kann ich sagen, ob ich Dir nicht zustimme, es nicht verstehe oder wirklich einfach keine Ahnung habe! Dass ich Dir zustimme, schließe ich mal gleich von vornherein aus!  ;D

Der Haken liegt allzu oft beim Richter, nicht beim Rechtssystem. Dies sehen wir Laien nur nicht, da wir viele Urteile gar nicht mitbekommen! Was ich da schon in meinem kleinen beschränkten Rechtbereich mitbekommen habe...

Gruss

Hannes

merlin61

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #17 am: 19.05.06 (02:16) »
Vielleicht bringt ja dieses Forum und der Beitrag: "Copyright Verletzung Bilder / Datenklau"
hier => http://www.e-recht24.de/forum/viewtopic.php?t=1080 - mit Buch-Tipp -
... ein wenig mehr Erhellung oder sogar Aufklärung in die ganze Copyright-Thematik ::)


Alternativ könnte man im o.g. Forum aber auch eine entsprechende Anfrage zu WKII-Bilder stellen
... oder auch zuerst im Suchergebnis "Copyright" nachsehen ob sich dort bereits etwas dazu findet:
http://www.e-recht24.de/forum/search.php?mode=results
.




* Nachtrag *

Vielleicht nicht uninteressant zu wissen:

Zitat
Ein allgemeiner Hinweis: die auf den Fotos abgebildete Person hat ein Recht am eigenen Bild. Sprich, sie bestimmt, wann, was, wo veröffentlich wird.
Die Verbreitungsrecht können übertragen werden, Urheberrechte jedoch nicht. Ist kein Verbreitungsrecht übertragen, haftet derjenige der unerlaubt Privatfotos veröffentlicht.

Eine der Quellen bei der Suche nach "Copyright": http://www.e-recht24.de/forum/erecht24-172.html&highlight=copyright
... und noch ein paar Infos zum Urheberrecht dazu: http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/ ;)
Zitat
künstlerische Fotografien als Lichtbildwerke

Gemäß § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG sind Lichtbildwerke und Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, geschützt.
Diese müssen durch die Nutzung von fotografischer Technik und Gestaltungsmittel erstellt wurden sein. Auch hier muss das Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen.
Unterhalb dieses Werkbegriffes genießt der Hersteller von Lichtbildern Leistungsschutz nach § 72 UrhG.
Die Rechte des Lichtbildners verjähren 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung des Bildes.
« Letzte Änderung: 19.05.06 (03:43) von merlin61 »
Optimismus ist ein Mangel an Information.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.

hec801

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #18 am: 19.05.06 (08:44) »
Mensch merlin,

das ist doch mal ein Tip von Dir! Dass ich das noch erleben darf...  ;)  ;D

Dass mit der abgebildeten Person, die ein Recht am eigenen Bild hat, gilt wohl allerdings nur für Nichtprominente bzw. für solche, die keine Personen des öffentlichen Lebens sind.

Gruss

Hannes

Jan-Hendrik

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #19 am: 19.05.06 (08:56) »
...oder der Zeitgeschichte  ;)

Jan-Hendrik

hec801

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #20 am: 19.05.06 (09:04) »
Jau, genau!  ;D

Balsi

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #21 am: 19.05.06 (11:07) »
ich denke aber es macht Sinn...die PK-Kompüanien erhielten ihre Aufträge ja vom Staat.. der die Rechte an den Bildern bekam.. der Rechtsnachfolger ist dann heute das BA.. wobei ich dennoch anmerken will...wo die bösen Nazis wieder Kohle bringen ist auf einmal der Staat wieder da...

Jan-Hendrik

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #22 am: 19.05.06 (11:08) »
Dann müßte man erst mal gerichtlich klären ob die BRD auch urheberrechtlich der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist  ;D

Jan-Hendrik

Niwre

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #23 am: 19.05.06 (11:24) »
Eigentlich nicht, da schon geklaert wurde, dass Deutsches Reich und BRD identisch sind. Eine "Nachfolge" von sich selbst ist bisschen unnuetz, oder?

hec801

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #24 am: 19.05.06 (12:51) »
Das ganze Thema ist so idiotisch, da müsste man direkt ein Kabarett drüber schreiben!

Der sich an den Kopf fassende

Hannes

merlin61

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #25 am: 19.05.06 (18:37) »
Das ganze Thema ist so idiotisch, da müsste man direkt ein Kabarett drüber schreiben!

Der sich an den Kopf fassende

Hannes
Das derjenige, der / die das Thema dann irgend-wann öffentlich präsentiert missverstanden werden wird,
dürfte so klar sein, wie heutzutage aus fast jeder Mücke ein Elefant aufgeblasen wird ... bis diese(r) platzt.

Kurz:
Unter "normalen" Voraussetzungen wäre dies wohl ein interessanter Beitrag fürs politische Kabarett...
Optimismus ist ein Mangel an Information.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.

The Real Blaze

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #26 am: 19.05.06 (22:04) »
Zitat
Die Rechte des Lichtbildners verjähren 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung des Bildes.

Das ist doch jener Satz der entscheident ist.  8) 

waldi44

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #27 am: 22.05.06 (16:34) »
Einen kleinen Ãœberblick kann man sich zum Thema hier verschaffen:
http://www.bildkunst.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Übrigens ist das mit der Person der Zeitgeschichte auch so eine Sache und musste mitunter schon von Fall zu Fall gerichtlich geklärt werden. Richtig ist auch, dass viele vermeintliche Copyinhaber keine sind. Musste ich mehrfach auf diesbezügliche Anfragen bei anderen HP's merken.
Solange man aber noch "gebeten" und nicht gleich "abgenahnt" wird, sollte man das Gespräch suchen und in der regel wird man da geholfen ;)!

byron

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #28 am: 13.01.07 (23:05) »
Also Leute,
die Sache ist ganz einfach aber auch lächerlich!
Ich habe bei NARA zwei Mikrofilme mit Tausenden von Fotos gekauft die eine Propaganda-Kp. in Südost Europa geknipst
hatte. Ich hab sie gekauft, bezahlt, sie gehören mir.
Mein Rechtsanwalt sagte mir, daß nach griechischem Recht, kann ich damit machen was mir beliebt.
Ich kann sie veröffentlichen, ins Netz bringen, alles tun was man sich denken kann solange ich damit die guten Sitten nicht verletze.
Erst sollte das B.A. die NARA  anklagen daß sie ihr Eigentum verkauft.
Vielleicht sollten sie uns auch, da sie die Erben des III. Reiches sind, entschädigen für alles was sie in unserem Land während der Besatzungszeit beschlagnahmt hatten. 

Jan-Hendrik

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Re: Fotonutzung im Internet
« Antwort #29 am: 13.01.07 (23:12) »
Hallo , Byron !

Da gibt es einen riesigen rechtlichen Unterschied : Das Material von NARA ist Fakt US-Gesetzes "Public Domain" , sprich es kann jederzeit öffentlich genutzt werden , aber wir hier in der BRDö haben da ein ganz anderes Problem : unser Bundesarchiv erhebt auf alle bei ihm anhängigen Materialien das Copyright und möchte dementsprechend bei Veröffentlichungen dententsprechen beteiligt werden , siehe Bundesarchivgesetz/Kostenverordnung .

Daß das in meinen Augen ziemlicher Schwachsinn ist brauche ich wohl kaum zu sagen , oder ? Besorg ich mir den Mikrofilm von NARA kann ichs in meinem Buch kostenlos reproduzieren , hol ichs aus dem BA muß i dafür abrücken  ::) Bleibt die Frage : wie will das BA nachweisen das ich das Material NICHT von einem NARA-Mikrofilm habe  ???

Jan-Hendrik