1. Der Brockhaus 1913: Die Benachrichtigung des gegnerischen Staats vom Abbruch der freundschaftlichen Beziehungen und vom Beginn des Kriegszustandes, häufig nur angedeutet durch die Abberufung des beglaubigten Gesandten ,wenn die gestörte Anerkennung des gegenseitigen Rechtzustandes durch Unterhandlungen nicht wieder herzustellen ist. Geht aus vom Staatsoberhaupt, dass dehalb in Monarchien Kriegherr genannt wird.
2. Der Brockhaus 1941: Nicht als eigenständiger Begriff aufgeführt.
3. Der Brockhaus 1960: Die förmliche Ankündigung der Kriegseröffnung an den Gegner, im Haager Abkommen von 1907 als rechtlich erforderlich angesehen. In neuerer Zeit wurden häufig Kriege ohne K. Erklärung begonnen.(Japan -USA,
Deutschland-Polen-SU, Angriff Frankreichs, Englands und Israel auf Ägypten (10/56) Später noch Israel / Araber- Araber/Israel, USA auch bedingt Vietnam- USA /Irak. In demokratischen Staaten ist die Kriegserklärung meist an die Mitwirkung des Parlaments gebunden, außer bei notwendiger Verteidigung.
Der Brockhaus 1992:Im Völkerrecht eine einseitige, formlose Willenserklärung gegenüber der gegnerischen Partei, die den Eintritt des Kriegszustands ankündigt.
"Früher" hat üblicherweise der akkreditierte Botschafter eine entsprechnde Note überreicht. Das war / ist die Form.
Die übliche Verfahrensweise ist bekannt..... Heute behauptet auch kein Staat von sich, dass er einen Krieg beginnt. Die Wortwahl ist eine andere, somit erscheint das das eigentlich erforderliche Prozedere nicht notwendig.
Gruß Paule