Autor Thema: Der Boxeraufstand - Der (deutsche?) Krieg in China 1900/01  (Gelesen 2071 mal)

merlin61

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Der Boxeraufstand 1900/01 - Der (deutsche?) Krieg in China => http://www.boxeraufstand.de/


Auch die berühmt-berüchtigte "Hunnen-Rede" wird (auf-)geklärt:

Zitat
Was erklärte aber Kaiser Wilhelm II. nun in der offiziellen Version seiner Rede?

"Bewahrt die alte preußische Tüchtigkeit, zeigt Euch als Christen im freudigen Ertragen von Leiden, möge Ehre und Ruhm Euren Taten, Fahnen und Waffen folgen,
gebt an Manneszucht und Disziplin aller Welt ein Beispiel, Ihr wisst wohl, Ihr sollt fechten gegen einen verschlagenen, tapferen, gut bewaffneten, grausamen Feind.
Kommt Ihr an ihn, so wisst, Pardon wird nicht gegeben, Gefangene werden nicht gemacht."


Das "Lexikon der populären Irrtümer" von 1996 schreibt zu diesem Thema -
Zitat Anfang:
"Wir lesen diese Zeilen so, dass Kaiser Wilhelm II. seine Soldaten VOR den Boxern warnen wollte,
und dass DIESE, NICHT die Deutschen, als Pardon-Verweigerer betrachtet werden müssen." -
Zitat Ende.


Dazu muss man wissen, dass die "Boxer" religiös motivierte Kämpfer waren und tatsächlich keine Gefangenen machten. Sie glaubten
zunächst auch an ihre eigene Unverwundbarkeit. Als sich im Kampf aber das Gegenteil herausstellte, redeten ihnen ihre Anführer eine spätere
Wiederauferstehung ein. Aus diesem Grunde nahmen die "Boxer" stets ihre Verwundeten und Toten mit, da sie fürchteten, dass die Fremden
nach chinesischer Sitte ihnen die Köpfe abschnitten. Eben auch darum zerstückelten sie gefangen genommene wie tote ausländische Soldaten
regelrecht, was sie in deren Augen wiederum als unmenschliche Bestien darstellte
.
(Siehe "Der Krieg in China" von J. Scheibert, Verlag Weller - Berlin 1909)




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Und was davon 1919 noch wert war in den "Versailler Vertrag" aufgenommen zu werden:
=> http://www.deutsche-schutzgebiete.de/artikel_des_versailler_vertrags_china.htm
Zitat
[...]

Artikel 133.

Deutschland verzichtet auf jeden Anspruch gegenüber der chinesischen Regierung oder gegenüber irgendeiner alliierten oder assoziierten Regierung wegen
der Internierung deutscher Reichsangehöriger in China und wegen ihrer Heimschaffung. Es verzichtet ferner auf jeden Anspruch wegen der Beschlagnahme
der deutschen Schiffe in China und wegen der Liquidierung, Sequestrierung, Beschlagnehmung oder Verfügung über deutsches Eigentum, deutsche Rechte
und Interessen in diesem Lande seit dem 14. August 1917. Diese Bestimmung berührt jedoch nicht die Rechte der an dem Erlös einer solchen Liquidation
beteiligten Parteien.
Diese Rechte werden nach den Vorschriften des Teiles X (wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrages geregelt.

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« Letzte Änderung: 29.04.06 (03:46) von merlin61 »
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