Am 17. März 2006 brachte die Fraktion der PDS/DIE LINKE im Deutschen Bundestag eine Große Anfrage an die Bundesregierung auf den Weg (Drucksache 16/1009) mit dem Titel "Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung". Die Anfrage umfaßt 286 Einzelfragen auf 28 Seiten, die - teilweise in sich nochmals untergliedert - in 21 Untergruppen "geordnet" sind. Unter Punkt "XX. Traditionsverbände und Kameradschaftskreise" sind auf den Seiten 26f. (nach 10 Fragen zu Militärzeitschriften und Reservistenverband) 14 Fragen über die OdR und den VdS aufgeführt, die noch einer Antwort seitens der Bundesregierung harren. Die Frage 266 a und c könnte allerdings - nota bene - kaum besser gestellt sein. Wie auch immer sie ausfällt, so muß sich die Bundesregierung entweder
1.) - bei dubiosen Verdächtigungen - eine Nagelprobe mit rechtlichen/juristischen Konsequenzen gefallen lassen oder
2.) - im Falle, daß sie stereotyp antworten wird "Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnise vor", was fast zu vermuten ist - endlich eines Besseren besinnen und die KONTAKTVERBOTE ZURÜCKNEHMEN.
In jedem Fall wird sie sich aber
3.) in Punkt 268 blamieren.
Die Antwort auf Frage 279 könnte eine Entfernung von Denunzianten ermöglichen.
"266. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine rechtsextremistische Durchsetzung
a) des Verbandes deutscher Soldaten (VDS),
b) des Rings Deutscher Soldatenverbände,
c) der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger?
267. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Auflösungsprozesses des VDS und etwa gegründeter nachfolgeorganisationen oder weiter bestehender Untergliederungen des VDS?
268. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Nutzung von Bundeswehrliegenschaften durch die vorgenannten Organisationen, und wie bewertet die Bundesregierung die hiermit gemachten Erfahrungen?
269. In welchem Verhältnis stehen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. Einheiten der Bundeswehr zu diesen Organisationen?
270. Welche Einheiten der Bundeswehr nehmen an Veranstaltungen solcher Organisationen teil, um welche Veranstaltungen handelt es sich, in welcher Form und auf wessen Veranlassung erfolgt die Beteiligung?
271. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
a) über die Teilnahme von Mitgliedern oder Abordnungen solcher Organisationen an Veranstaltungen der Bundeswehr,
b) über die gemeinsame Teilnahme solcher Organisationen und Einheiten der Bundeswehr an veranstaltungen Dritter, insbesondere zum Volkstrauertag?
272. Was unternimmt die Bundesregierung, um derlei gemeinsame Auftritte zu unterbinden?
273. Welche Kontakte zwischen einzelnen Soldaten, Einheiten oder dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zum Verband Deutscher Soldaten (VDS) sind der Bundesregierung bekannt geworden, seit das BMVg ein Kontaktverbot verhängt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
274. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Teilnahme militärischer Abordnungen und Ehrengeleite bei Trauerfeierlichkeiten für verstorbene Offiziere der Wehrmacht?
275. Wie häufig nahmen Einheiten der Bundeswehr seit 2000 in Form von Abordnungen oder Ehrengeleiten an solchen Trauerfeierlichkeiten teil? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
276. Prüft die Bundesregierung vor der Teilnahme an Trauerfeierlichkeiten, ob die Verstorbenen an Kriegsverbrechen beteiligt, Mitglieder der SS, der NSDAP und ihrer Organisationen waren oder ihre Aufnahme beantragt hatten oder sich aktiv an der Propagierung der nationalsozialistischen Weltanschauung beteiligt haben, und wenn nein, warum nicht?
277. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Prüfung verpflichtend in die Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
278. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über diese Themenbereiche zu erweitern, um bessere Ansatzpunkte für die politische Bekämpfung des Rechtsextremismus zu gewinnen, wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unternehmen?
279. Stellt die Mitwirkung in rechtsextremistischen Traditionsverbänden und Reservistenvereinigungen eine Möglichkeit des Einsatzes von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes (V-Leuten) dar, und wenn ja, ist diesen die Begehung szeneüblicher Straftaten gestattet?"
Dabei haben die blutroten Hornochsen in ihrer Ignoranz übersehen, daß der VdS nicht mit einem großen "D" abgekürzt wird (mit VDS wird der "Verband Deutsche Sprache" abgekürzt) und daß die Abkürzung für 266 b RDS bzw. für 266 c OdR lautet. Ferner vergessen die "Sozialisten" in Frage 274, daß es unter den Wehrmachtsoldaten in der Bundeswehr nicht nur Offiziere, sondern ebenso tapfere Unterführer und Mannschaften gegeben hat. Warum wurden die Mitglieder des VdS und der OdR zu erwähnen vergessen, die der SED, bzw. der umbenannten PDS bzw. heute noch der Partei PDS/DIE LINKE angehören?
Sind wir gespannt auf das Resultat!
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