Sag mal, weißt Du eigentlich was Du machmal für einen Unsinn schreibst? Wenn Du schon meinst dieGesamtheitder deutschen Justiz wäre ein Verbrechen, so müßte Dir zumindest aufgefallen sein, das diese Justiz in politischer und in "bürgerlicher" Justiz zu unterscheiden war. Ca. 80 % aller strafrechtlich relevanten Urteile aller deutschen Gerichte waren unter den selben Massstäben ab geurteilt worden wie in der Weimarer Reppublik. Der Volksgerichtshof unter Freisler urteilte über so genannte "Volksverräter" nicht mit dem bürgerlichen Gesetzbuch , sondern mit einer Sondergesetzgebung. Man kann doch nicht die gesamte Justiz zu Verbrechern erklären, wenn NS-Teile sie gebeugt haben.
Anfangs zahlen die Nationalsozialisten gutes Geld für die Immobilien
Allerdings meine ich ging es doch in dem "Streitgespräch" worauf Nomen hin will um die Militär Justiz und eben da haben Untersuchungen nach dem Krieg gezeigt das US Gerichte fast genauso gehandelt hätten!(wobei Verrat in den US auch nicht gern gesehen wird!)Du fragst darum. Ich werde weitere Auszüge aus dem Buch nach und nach hier einstellen.
Das selbe galt im großen und ganzen für die bürgerlicher" Justiz!
Wer Wind sät, wird Sturm ernten
ZitatAnfangs zahlen die Nationalsozialisten gutes Geld für die Immobilien
Das wurde auch weiterhin so gemacht allerdings wer nicht wollte wurde unter Druck gesetzt! Allerdings darf man eines dabei nicht vergessen "Allgemein Wohl geht vor eigen Wohl!"
Gruss
wenn sie immer so gedreht (verdreht) wird, wie sie einem gerade ins eigene Weltbild passt.
Zitatwenn sie immer so gedreht (verdreht) wird, wie sie einem gerade ins eigene Weltbild passt.
Komisch nur Wald, eben das was Du mir da vorwirfst selber ja gerne machst!
Es geht doch nicht darum ub die Justiz im 3. Reich einen kleinen Ganoven ebenso aburteilte wie zu Kaisers Zeiten oder heute
Wobei wir wieder beim Thema sind: Bei den Nazis war nicht alles schlecht! Man kann sich aus einem Misthaufen nicht die noch brauchbaren Stücke rausklauben
Ich klinke mich dann mal wieder aus. DAS muss ich mir nicht immer antun
Vor allen dingen scheint sich Nomen ja in der Rolle als "Chefankläger" gegen Deutschland wohl zu fühlen!(und das als nicht Deutscher) Ich sehe mich da dann gerne als Rechtsanwalt wegen mir auch des Teufels.Dies nenne ich einfach eine unverschämte Lüge.
Weil die Deutsche Justiz in Gesamtheit eine verbrecherische Justiz geworden war, gelenkt durch Verbrecher.und
Muß ich Euch an Freisler erinnern???
So schlecht wie die Justiz war, als die Jakobiner in Frankreich es fürs Sagen hatten, genau so schlimm war es bei den Nazis.
Und ebenso schlecht versuchte Bush Jr. sie in den VS zu machen.
Ich klage alle Personen an, die sich so verbrecherisch benehmen und benahmen. Ich klage die Nazis an. Ich klage die Ja-sager an. Aber nie habe ich Deutschland angeklagt ohne deutlich zu machen, daß das stellvertretend war für Nazi.ZitatZumindest hat Obama die Möglichkeit die USA vom Faschismus der letzten Jahre zu befreien.Ich denke doch. Es gab ein hoher CIA-Funktionär, der bezeugte, das Bush nach der Zerstörung der Twin Towers nicht akzeptieren wollte, daß Saddam nicht der Anstifter war.
"Findet die Beweise" sollte er "gesagt" (eher gebrüllt) haben.
Ich habe es sogar vermieden die "aber die anderen Keule" zu schwingen denn mir würden da ein paar gute Beispiele einfallen was Nomens Heimat betrifft!Man hat Verbrechen und Verbrechen. Nicht immer kann man etwas vergleichen. Mein Land hat z.B. nicht millionen Menschen bewußt umgebracht...
Und nebenbei, wenn ich Deutschland anklagen würde, hätte ich jedenfalls das Recht. Mein Land wurde ja angegriffen durch dieses Deutschland. Aber ja, Du behauptest natürlich "das war Selbstverteidigung".
Dr. Scheidl schreibt weiter:
"Jenen Holländern, die sich über die deutschen KZ moralisch entsetzten, empfehlen wir die Lektüre des Buches eines Holländers: 'Kamptoeständen 1944/45-1948' von Dr. H. H. W. van der Vaart Smit (mit einem Vorwort von Prof. G. M. G. H. Russell, 1948, vierte Auflage, N. V. Uitgeverij Keizersbroon, Haarlem), und der darin geschilderten Greuel. Das Buch erzählt auch vom grauenhaften Folterkeller der 'Blauwka-vel' bei Utrecht, vom Mordkeller Honswijk, zehn Meter unter dem Grund, vom Lager Oude Mollen bei Naarden, wo die Bewacher ungestraft Menschen totschlugen. Selbst in Lazarette und Krankenhäuser drang die kommunistisch-christliche Widerstandsbewegung ein und mißhandelte die dort untergebrachte
Viele Jahre schwieg man in Holland zu diesen holländischen Kriegs verbrechen. Erst als sich 1966 'Der Spiegel1 mit diesen Verbrechen befaßte, reagierte die holländische Öffentlichkeit.
411 von den im ganzen 478 deutschen Gefangenen der 'Van Imhoff muß ertrinken, weil die Holländer keine Deutschen in die Rettungsboote ließen und auf schwimmende Deutsche schössen, und weil sich das vorbeifahrende holländische Motorschiff 'Boelongan' weigerte, die um ihr Leben kämpfenden Deutschen an Bord zu nehmen.
Die Mörder dieser 411 Deutschen waren der Kapitän Hoeksema von der 'Van Imhoff und der Kapitän Berveling von der 'Boelongan'.
Als die holländische Presse sich nach so vielem Jahren endlich gezwungen sah, diese ungeheuerliche Tragödie aufzugreifen, versuchten alle Beteiligten sich herauszulügen: sie erfanden zusätzliche japanische Flugzeugangriffe, die niemals stattfanden, oder sie verwandelten die spiegelglatte See in einen tobenden Orkan, der die Rettung verhinderte.
Wenn Du Zahlen nennen wirst, dann rate ich Dich an zu schweigen. Denn sonst könnte ich Zahlen nennen von Niederländern, die z.B. während der Hungerwinter 1944-1945 starben. Nur weil die Deutsche Besetzung verweigerte das Essen zu geben. Nachdem sie zuerst alles geplündert hatten. Wenn ich Deine Zahl mit 100 oder 1000 multipliziere, komme ich vermutlich in der Nähe der Zahl der Niederländer, die sterben mußten.ZitatUnd nebenbei, wenn ich Deutschland anklagen würde, hätte ich jedenfalls das Recht. Mein Land wurde ja angegriffen durch dieses Deutschland. Aber ja, Du behauptest natürlich "das war Selbstverteidigung".Dein Land lieber Nomen hat genug Verbrechen begangen auf zb Ihren Kollonien wo es aber auch garnichts zu suchen hatten desweitern haben Deine Landsleute über 400 Deutsche Frauen und Kinder auf dem Gewissen die ihr wissentlich umgebracht habt!
Auch möchte ich dich daran erinnern das nicht wenige Deiner Landsleute auf deutscher Seite gestanden haben!!Alsob ich das gut heiße. Hier gibst Du wieder das Beispiel "Ja, aber..."
Und nicht zu vergessen das Plündern und Morden Niederländischer Truppen im 30 Jährigem Krieg!Je gehört von Bommen Behrend? 1672. Und vom 30-jähriger Krieg geredet. Was denkst Du von Deinen geliebten Österreichisch-Deutsche Truppen, die viel länger als in den 30-jährigen Krieg mein Land heimgesucht haben. Auch während der Zeit 1618-1648.
Kein Land hat das Recht mit dem Finger auf Deutschland zu zeigen, keins auch Deines nicht!Und darum schreibst Du solche beleidigende Worte...
Dr. Scheidl schreibt weiter:Erstens wird das auch von mir verurteilt. Denke aber nicht, daß sie sich da schlimmer benahmen als bei Euch in den KZs geschah. Denn was da geschah, darüber können wir besser schweigen...
"Jenen Holländern, die sich über die deutschen KZ moralisch entsetzten, empfehlen wir die Lektüre des Buches eines Holländers: 'Kamptoeständen 1944/45-1948' von Dr. H. H. W. van der Vaart Smit (mit einem Vorwort von Prof. G. M. G. H. Russell, 1948, vierte Auflage, N. V. Uitgeverij Keizersbroon, Haarlem), und der darin geschilderten Greuel. Das Buch erzählt auch vom grauenhaften Folterkeller der 'Blauwka-vel' bei Utrecht, vom Mordkeller Honswijk, zehn Meter unter dem Grund, vom Lager Oude Mollen bei Naarden, wo die Bewacher ungestraft Menschen totschlugen. Selbst in Lazarette und Krankenhäuser drang die kommunistisch-christliche Widerstandsbewegung ein und mißhandelte die dort untergebrachte
Viele Jahre schwieg man in Holland zu diesen holländischen Kriegs verbrechen. Erst als sich 1966 'Der Spiegel1 mit diesen Verbrechen befaßte, reagierte die holländische Öffentlichkeit.Denkst Du, daß ich das gutheiße? Ich könnte auf Deine Weise antworten "Ja, aber... ". Werde das aber unterlassen.
411 von den im ganzen 478 deutschen Gefangenen der 'Van Imhoff muß ertrinken, weil die Holländer keine Deutschen in die Rettungsboote ließen und auf schwimmende Deutsche schössen, und weil sich das vorbeifahrende holländische Motorschiff 'Boelongan' weigerte, die um ihr Leben kämpfenden Deutschen an Bord zu nehmen.
Die Mörder dieser 411 Deutschen waren der Kapitän Hoeksema von der 'Van Imhoff und der Kapitän Berveling von der 'Boelongan'.
Als die holländische Presse sich nach so vielem Jahren endlich gezwungen sah, diese ungeheuerliche Tragödie aufzugreifen, versuchten alle Beteiligten sich herauszulügen: sie erfanden zusätzliche japanische Flugzeugangriffe, die niemals stattfanden, oder sie verwandelten die spiegelglatte See in einen tobenden Orkan, der die Rettung verhinderte.
Ich sage ganz klar wir Deutsche haben Verbrechen begangen keine Frage, dafür haben wir mehr als genug Bluten müssen!Man kann Verbrechen nie mit anderen Verbrechen auswechseln. Und besonders nicht, weil die "Ausrottung" einzigartig ist.
Jetzt sollte es an der Zeit sein das auch andere Länder sich Ihrer Verbrechen stellen und die gab es genug!
Wenn ich Deine Zahl mit 100 oder 1000 multipliziere, komme ich vermutlich in der Nähe der Zahl der Niederländer, die sterben mußten.
Und darum schreibst Du solche beleidigende Worte
Denke aber nicht, daß sie sich da schlimmer benahmen als bei Euch in den KZs geschah. Denn was da geschah, darüber können wir besser schweigen...
Bei uns hat man einen Spruch
Vor allem: ich wiederhole es zum letzen Mal: Ich werfe Menschen was vor. Ein Land ist nicht und nie schuldig. Die Menschen dagegen sind es, weshalb man über Schuld reden könnte.ZitatUnd darum schreibst Du solche beleidigende WorteWas mein lieber Nomen ist an meinem Satz beleidigend?? Ich werfe keinem Land was vor solange meinem Land nichts vorgeworfen wird was Du ja gerne tust!
Vor allen dingen scheint sich Nomen ja in der Rolle als "Chefankläger" gegen Deutschland wohl zu fühlen!Diese Worte sind für mich eine Beleidigung.
ZitatWenn ich Deine Zahl mit 100 oder 1000 multipliziere, komme ich vermutlich in der Nähe der Zahl der Niederländer, die sterben mußten.
Das halte ich für sehr weit hergeholt!!!
Seine Worte sind nicht gegen Deutschland gerichtet, sondern gegen die Nazis und das 3. Reich! Das sollte man schon unterscheiden können!
Am 23. März 1933 sagte Hitler, Richter könnten nicht abgesetzt werden. Öfter wiesen er und andere hohen Nazis aber darauf, das auch Richter Verantwortung verschuldet waren an die Volksgemeinschaft. Und nicht an abstrakte gesetzliche Prinzipien.ZitatEs geht doch nicht darum ub die Justiz im 3. Reich einen kleinen Ganoven ebenso aburteilte wie zu Kaisers Zeiten oder heuteDoch Waldi eben auch um das geht es, da Nomen die ganze deutsche Justiz als verbrecherische angeklagt hat! Und das ist eben nicht richtig sondern eine Lüge!
Da brauche ich nichts zu verdrehen!
Wäre angesichts der heutigen Rechtssprechung auch manchmal wünschenswert!Eher umgekehrt. Unsere Politidioten würden komplett freidrehen, wenn das BVG nicht ständig dazwischenfunken würde. Dass es trotzdem viele unsägliche Urteile gibt, stimmt.
Worte von Nomen die natürlich niemaaaallsss gegen Deutschland gerichtet waren . Ach ja und dann als der Gegenbeweis angetreten wurde, hatte man sich schnell ins Schmolleckchen zurückgezogen und die Anderen waren die Bösen, da wollte man einfach nicht mehr weiterdiskutieren
Gehe ruhig weiter mit diesem Benehmen. Mich verletzt solches Zeug nicht. Ihr macht Euch damit nur lächerlich
In der Zeit des Nationalsozialismus drohte deutschen Kriegsdienstverweigerern schon vor Beginn des Zweiten Weltkriegs die Todesstrafe, die in tausenden Fällen vollstreckt wurde.
Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wurde der Begriff "Zersetzung der Wehrkraft" juristisch gefestigt und damit insbesondere für die Militärjustiz der Wehrmacht eine weitere Möglichkeit zur Kriminalisierung von Kritik, Dissens und jeglichem abweichenden Verhalten gegenüber der politischen und militärischen Führung geschaffen. … Mit der Einführung der "Kriegsstrafverfahrensordnung" (KStVO) wurde den Angeklagten gleichzeitig jede Berufungsmöglichkeit genommen und ihre Verfahrensposition somit weiter geschwächt. Wie groß der Entscheidungsspielraum und das Maß an Willkür der Militärrichter war, zeigt folgendes Zitat des Chefs des Allgemeinen Marinehauptamtes Admiraloberstabsarzt Prof. Dr. med. Alfred Fikentscher bei einer Tagung vor Militärjuristen 1942:
...ähnliche Verhältnisse liegen bei den zersetzenden Äußerungen vor, die als Verstöße gegen das Heimtückegesetz gesehen werden können. Die langwierige Vorlage beim Justizminister zur Anordnung der Strafverfolgung erübrigt sich, wenn Sie die Äußerung als Zersetzung der Wehrkraft anpacken, was in fast allen Fällen möglich sein wird.
Die im Zuge der Vorbereitungen für die Angriffs- und Vernichtungsfeldzüge der Wehrmacht geschaffene Verordnung diente in den Kriegsjahren tatsächlich als Terrorinstrument und zur Aufrechterhaltung des "Durchhaltewillens" der Soldaten durch Zwang. Gerade im späteren Verlauf des Kriegs war die Angst der NS- und Wehrmachtsführung vor Ereignissen wie in der Novemberrevolution 1918 sehr groß; jeder aufkeimende Widerstand sollte mit allen Mitteln erstickt werden, um eine Wiederholung des vermeintlichen "Dolchstoßes" zu verhindern.
Dass "Wehrkraftzersetzung" im "Dritten Reich" keineswegs als Kavaliersdelikt galt, zeigt folgender Erlass des Chefs der Nationalsozialistischen Führungsoffiziere der Luftwaffe vom 1. November 1944:
Es ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden, daß, wer an dem Führer Zweifel äußert, ihn und seine Maßnahmen kritisiert, über ihn herabsetzende Nachrichten verbreitet oder ihn verunglimpft, ehrlos und todeswürdig ist. Weder Stand noch Rang, noch persönliche Verhältnisse oder andere Gründe können in einem solchen Fall Milde rechtfertigen. Wer in der schwersten entscheidenden Zeit des Krieges Zweifel am Endsieg äußert und dadurch andere wankend macht, hat sein Leben ebenfalls verwirkt!
Als weitere Zersetzungsbeispiele seien angeführt, u.a.:
* Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung,
* Zweifel an der Berechtigung des uns aufgezwungenen Lebenskampfes […]
* Verbreitung von Nachrichten über Kampfmüdigkeit und Überlaufen deutscher Soldaten
* Zweifel am Wehrmachtbericht
* das Pflegen von privatem Umgang mit Kriegsgefangenen
* Herabsetzung der als wichtiges Kampfmittel im Kriege eingesetzten deutschen Propaganda
* Erörterungen der Möglichkeiten bei Verlust des Krieges,
* die Behauptung, dass der Bolschewismus "so schlimm nicht sei oder daß die Demokratie unserer westlichen Nachbarn in Erwägung gezogen werden könne".
Die Einführung der KSSVO läutete eine neue Stufe der Verfolgung politischer Gegner der Nationalsozialisten ein, der viele Tausend zum Opfer fielen. Bis zum 30. Juni 1944 sind laut Wehrmachtkriminalstatistik 14.262 Verurteilungen wegen "Wehrkraftzersetzung" ergangen, laut Fritz Wüllner und Manfred Messerschmidt dürfte die Zahl der während des Kriegs Verurteilten bei 30.000 gelegen haben.
Verurteilungen
Die NS-Militärjustiz verurteilte etwa 1,5 Millionen Soldaten in ihren insgesamt etwa 1.300 Gerichten. Sie verurteilte rund 30.000 Soldaten zum Tode; vollstreckt wurden etwa 23.000 Todesurteile. Der Zahl von 30.000 Verurteilungen der Justiz der Wehrmachtsjustiz stehen im Ersten Weltkrieg gerade 150 Todesurteile der deutschen Militärjustiz gegen deutsche Soldaten gegenüber, von denen 48 vollstreckt wurden. Der Vergleich wird noch drastischer, wenn man die Zahl der Todesurteile der westlichen Alliierten im Zweiten Weltkrieg heranzieht: die amerikanischen Streitkräfte exekutierten 146 eigene Soldaten, die französischen 102, die britischen 40. Nur noch die sowjetischen Militärtribunale übertrafen die Wehrmachtsrichter. 157.000 Todesurteile wurden zwischen 1941 und 1944 von sowjetischen Militärtribunalen gegen Angehörige der Roten Armee verhängt.
Bei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).
Die in allen Armeen strafbare Fahnenflucht lässt sich während und nach dem NS-Staat rechtfertigen, da die Eroberungsfeldzüge der NS-Wehrmacht ein verbrecherischer Angriffskrieg waren (vgl. die Problematik des rechtswidrigen Befehls).Beispiele für die rechtliche Problematik:
1) Wehrmachtssoldat A soll sich in Russland an der Erschießung von Zivilpersonen oder Kriegsgefangenen ("Kommissarbefehl") beteiligen (Kriegsverbrechen); er begeht deswegen Fahnenflucht; B und C von der Gestapo wollen ihn festnehmen (d.h. ihm droht die Todesstrafe); A erschießt B und C. Ergebnis: A hat sich nicht strafbar gemacht, wegen der Fahnenflucht ohnehin nicht, aber auch nicht wegen der Erschießung der beiden Feldjäger. Denn: Der Befehl war rechtswidrig, folglich die Fahnenflucht rechtmäßig, der Festnahmeversuch durch B und C wiederum rechtswidrig, die Erschießung von B und C durch A daher aus Notwehr verhältnismäßig (vgl. Fall bei Radbruch, 1947).
2) Aber: Soldat D erschießt, ohne anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund, 1945 den Vorgesetzten E, um Fahnenflucht begehen zu können. Ergebnis: Strafbarer Totschlag (vgl. LG Köln 1953: 10 Jahre Gefängnis wegen Totschlags).
Bei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).
Wenn die USA 146 exekutierten dann interessiert mich schon die Gesamturteilslage und der %tentuale Anteil daran der dort ja nichrt auftauchte !Es gab 763 Todesurteile, davon 146 vollstreckt und 1 wegen Fahnenflucht. Die meisten Deutschen hatten ja das Glück, nur wegen "unerlaubten Entfernens" verklagt zu werden.
Ich denke es nicht. In meinem Buch "Hitler's Prisons. Legal Terror in Nazi Germany" steht das auch erwähnt. Viele wurden versetzt nach Bewährungstruppe 500.ZitatBei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).
Da verwechselt der Schreiber wohl deutsche und sowj. Bewährungseinheiten ::)
Durch das pure Weglassen von Zahlen kann man natürlich auch eine Justitz als verbrecherisch erklären.Durch das pure sich weigern Fakten zu akzeptieren, kann man natürlich eine Traumwelt kreieren.
Nehmen wir die hier dargestellten Zahlen 1,5 Mill. Verurteilungen zu 23.000 vollstr. Todesurteilen entspricht ca. etwas über 1,5% der Verurteilungen zum Tode.Es wurde eingeschätzt, das rund 100.000 verurteilte Personen noch starben wegen der schrecklichen Entbehrungen und gefährlichen Umstände. Die waren versetzt nach Bewährungstruppen oder nach Emsland.
Ich denke es nicht. In meinem Buch "Hitler's Prisons. Legal Terror in Nazi Germany" steht das auch erwähnt. Viele wurden versetzt nach Bewährungstruppe 500.
zumindest anders als ein Deutscher, der sich logo oder Richtschütze nennt !
Männers! Versetzt euch doch mal in Rolle der anderen!
Dann aber, bzw. auch bewusst, weil ich mich eben breitgefächert mit dem 3. Reich beschäftige, dacht ich an in Schlafanzug dicke Häftlingskleidung gekleidete KZ Häftlinge. die stundenlan in eisiger Kälte stehen mussten
Das was Nomen macht sehe ich als Provokation an!Was du findest, ist mir ganz einfach Wurscht.
Die Grenzfälle von früher sind doch alle bei PostScriptum (http://www.nexusboard.net/index.php?siteid=6365) geblieben.Und wer findet man dort??? Genau
Benutzername: Richtschuetze Männlich
Geburtstag: 20. November 1970
Persönliche Informationen: Ich komme aus NRW
„Deutsche Einigkeit meine Stärke – meine Stärke Deutschlands Macht“.
Das Militärstrafgesetzbuch wurde während die vorkriegse Zeit erheblich geändert, und wurde 1939 durch die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) "ergänzt". Das Analogieverbot wurde außer Kraft gesetzt, der Begriff Tatbestand erweitert, das Verfahren konnte abgekürzt werden und das Strafausmaß nahm enorm zu. Sich beschweren oder Berufung war nicht mehr möglich; eine Verteidigung bekamen Soldaten nur noch, wenn Todesstrafe drohte. Und so waren die rechtsstaatlichen Prinzips aus dem Wehrmachtsstrafrecht entfernt worden.Ob in Einzelfällen davon abgewichen wurde, ist an sich unbedeutend. Denn wichtig ist, daß die Regeln eine Vergewaltigung von wirkliches Recht geworden waren.
Was du findest, ist mir ganz einfach Wurscht.
Die Grenzfälle von früher sind doch alle bei PostScriptum geblieben.
Damals (2005) hatte ich noch den Zugang über unser Forum. Und die paar Beiträge über Guderian, Manstein, Nationalhymne und das Gruselbuch "Im Feuer der Ostfront" zählen nicht wirklich bzw. passen nicht zu dem, was dort heute so zusammengesponnen wird.ZitatDie Grenzfälle von früher sind doch alle bei PostScriptum geblieben.
Ja Niwre hat nicht Unrecht! (Ich meine mich daran zu erinnern das er da auch mal was geschrieben hat! ::))
Durch das pure Weglassen von Zahlen kann man natürlich auch eine Justitz als verbrecherisch erklären.Durch das pure sich weigern Fakten zu akzeptieren, kann man natürlich eine Traumwelt kreieren.
Da wurde auch Deutschland aus WK I verglichen mit Deutschland aus WK II. Aber das gilt ja natürlich auch nicht.
Uns die Gesamtzahl Soldaten von USA und GB ist selbstverständlich viel kleiner als die Anzahl der Deutschen Soldaten. Darum kann man die Zahl der hingerichteten Toten beiderseits natürlich auch nicht vergleichen.
PS Gab es nicht insgesamt mehr Amerikaner + Briten als Deutschen???
Ach übrigens wer lebte in einer Traumwelt , weil er es bestimmt so irgendwo gelesen hat, in Bezug mit Schlesien ? Hieß der Nomen ;), Du und Deine Fakten ;D ich warte immer noch aud Deine Fakten vom jahrhundertelangen polnischen Schlesien.....Erstens, Herr ohne logos, habe ich hier geschrieben über verbrecherische Nazijustiz. Statt darauf mit Fakten - wie "Sie" es nennen - zu antworten, kommt wieder die Gebetsmühle "Ja, aber...".
Schlesien gehörte zunächst zum Großmährischen Reich, danach von 992 bis 1348 zum Herzogtum Schlesien bzw. Königreich Polen.Erst ab
1740/45 (Schlesische Kriege Friedrichs II.) bis 1945 gehörte der größte Teil Schlesiens zum Königreich Preußen und damit von 1871 bis 1945 zum Deutschen Reich.
Desertion during World War II was no less a problem than in previous wars. Desertion rates peaked at 6.3% in 1944, but dropped to 4.5% the following year. During the war, 21,049 US soldiers were sentenced for desertion, and 49 of them received death sentences.
Zwei Zahlen kann ich noch nachwerfen:Also 0,23%. Erheblich weniger alsZitatDesertion during World War II was no less a problem than in previous wars. Desertion rates peaked at 6.3% in 1944, but dropped to 4.5% the following year. During the war, 21,049 US soldiers were sentenced for desertion, and 49 of them received death sentences.
ca. etwas über 1,5% der Verurteilungen zum Tode.
Schlesien gehörte zunächst zum Großmährischen Reich, danach von 992 bis 1348 zum Herzogtum Schlesien bzw. Königreich Polen.
Erst ab
Zitat
1740/45 (Schlesische Kriege Friedrichs II.) bis 1945 gehörte der größte Teil Schlesiens zum Königreich Preußen und damit von 1871 bis 1945 zum Deutschen Reich.
In der Bronzezeit gehörte Schlesien zur Lausitzer Kultur. In den letzten Jahrhunderten fand vor der Zeitenwende eine germanische Besiedlung statt, mit der VölkerwanderungAlso erst die Gemanen dann die Slawen (denn auch die Lausitzer Kultur wird den Gemanen in erster Linie zu gerechnet!) um 550–600 n. Chr. eine Besiedlung durch westslawische Stämme.
Zweitens gibt ein einfaches Suchen bei Wikipedia schon ein Faktum, das sie offensichtlich suchten
Es handelte darum, Mister Ingnoranz, daß Ihr im Essenz behauptet "Es gehörte uns, es war immer von uns". Und DAS ist die soundsovielste Unwahrheit. Solche Behauptungen stehen sicher in Euer Schundlektur.ZitatSchlesien gehörte zunächst zum Großmährischen Reich, danach von 992 bis 1348 zum Herzogtum Schlesien bzw. Königreich Polen.
Erst ab
Zitat
1740/45 (Schlesische Kriege Friedrichs II.) bis 1945 gehörte der größte Teil Schlesiens zum Königreich Preußen und damit von 1871 bis 1945 zum Deutschen Reich.
Oh wieder Nomens Märchen Geschichte ;D
ZitatDann aber, bzw. auch bewusst, weil ich mich eben breitgefächert mit dem 3. Reich beschäftige, dacht ich an in Schlafanzug dicke Häftlingskleidung gekleidete KZ Häftlinge. die stundenlan in eisiger Kälte stehen mussten
Weisst Du Waldi das Beispiel kenne ich von Hochwasser Einsätzen her da haben wir uns auch Gedanken gemacht wie es wohl dem armen Landser an der Front gegangen sein muß!!
An den Ivan oder den GI/Tommy haben wir nur am Rande gedacht weil es eben die Feinde waren und diese auf unsere Soldaten geschossen haben.
An die armen Schweine im KZ nicht! Warum? Keiner den ich kenne hatte damit zutun! ::)
Gruss
Es handelte darum, Mister Ingnoranz, daß Ihr im Essenz behauptet "Es gehörte uns, es war immer von uns". Und DAS ist die soundsovielste Unwahrheit. Solche Behauptungen stehen sicher in Euer Schundlektur.
Übrigens... wo bleiben die Kommentare über die Militärjustiz? Es war doch Unsinn und unwahr, das die Militärjustiz der Nazis auch verbrecherisch war? Und das die der Amerikaner bzw Briten genauso gut bzw. schlecht war?
DAS sind erst mit Recht Märchen.
Nun halte Dich mal ein bischen zurück ja Nomen >:( ! Geschichtsunterricht gefällig ? Es war wenig polnisch (Dein Zitat war :"es war polnisch und ist polnisch"), wenn man die paar Jahre nimmt gegenüber Jahrhunderte. Böhmen übrigens war von einem deutschsprachigen König Johann geführt der Schlesien nach Böhmen holte, es stand unter deutscher Lehnshoheit war dann Teil des heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, größenteils deutsch besiedelt, aber nicht polnisch und darum gings, wie immer bei Dir Lesen!. Solltest Du hier wiederholt das Wort Unwahrheiten im Zuge der Diskussion ohne eingebrachte Argumente einbringen ,sehe ich das als persönliche Beleidigung (wie Schundliteratur) an und werde darauf ebenso antworten!Du tust nicht anders als die Geschichte verdrehen. Wenn es nicht einmal Deutschland gehörte, aber es Leute gab, die "Deutsch" redeten bzw Germanen waren, ist das für Dich gleichzusetzen mit "es war Deutsch".
Dies war aber bei der hier aufgeführten Masse in verschwindener Geringheit, denn wie von unabhängiger Seite festgestellt, wären bei der überwältigen Masse auch Urteile von US Gerichten ergangen.Komme mit Zahlen. Darauf bestehst Du.
Nach Untersuchungen von Wolfram Wette wurden politischer Widerstand, widerständige politische Gesinnung und die Solidarität mit verfolgten Juden als Kriegsverrat verfolgt.Das wurde also auch gutgeheißen?
Auch sie haben, alle miteinander, genauso schlecht und schlimm gehandelt, wie Ministerium, Richter und Staatsanwälte.
Ich persönlich finde es widerlich zu lesen, wie Menschen zu ein solches Niveau senken konnten.
Hoffentlich verfolgt ein anderer dieses Thema. Denn sonst müßte ich es doch noch erledigen. Wie widerwärtig es auch ist.
Waldi, ich weiß es. Genau DAS ist es, was ich so entsetzlich finde. Ich sehe so unglaublich viel Analogien.Auch sie haben, alle miteinander, genauso schlecht und schlimm gehandelt, wie Ministerium, Richter und Staatsanwälte.@Nomen Nescio: Das ist aber kein rein deutsches Problem. Zu diesem Thema, wie ganz normale Männer zu Mördern wurden, gibt es reichlich Literatur auch wenn dort nach meiner Meinung diese Frage nicht bis ins Kleinste geklärt werden konnte. Damals waren es nicht die Deutschen allein, wenn sie oft auch diese Verbrechen zu verantworten hatten, so gab es aber auch genug willige Helfer in allen europäischen Nationen.
Ich persönlich finde es widerlich zu lesen, wie Menschen zu ein solches Niveau senken konnten.
Nun ersteinmal hat Hitler keine Gefängnishaft in der Weimarer Republik bekommen, sondern Festungshaft und hat, weil er dekorierter Weltkriegsteilnehmer war, genau die Vergünstigungen bekommen die z.B. andere Festungshaftverurteillte von ganz anderen Parteien auch bekamen. Polemik ist manchmal ganz schön, sollte aber fundiert sein!
Die Weimarer Justiz war eben kläglich (nicht so wie heute, da sind sie noch kläglicher), die Gebrüder Saß z. Bspl. (sowie viele andere Schwerverbrecher) tanzten der Justitz auf der Nase rum.
Verbrechersyndikate konnten nicht ausgeschaltet werden, hatten teilweise ihre Hände in der Politik drin (KPD) und benannten sich einfach um in Ringervereinen, Sparverbänden etc.pp. wuschen Geld und machten weiter im Angesicht der größten Polizeizentrale der damaligen Welt am Alexanderplatz .
Das war blanker Abschaum und wurde von der weitaus überwiegenden Bevölkerung auch so erkannt!#
Das war die Weimarer Rechtsprechung übrigens sehr gut in vielen Quellen aufgearbeitet, besonders in Berlin.
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Wir sprachen von der Rechtssprechung der Weimarer Republik , die Du frei nach DDR Jargon als Rechtslastig (auf dem rechten Auge blind) bezeichnet hast !
Was das mit einem Urteil von 1942 zu tun hat ?
Das Dir natürlich nur die Zuhälterversion bekannt ist ,zeigt eben Deine Sozialisation in der DDR und möglichst nichts hinterfragen.
10.8.32 Ein kommunistischer Führer wurde im schlesischen Potempa von SA Leuten ermordet, 5 SA Leute wurden zum Tode verurteilt ! Zur Hinrichtung kam es nicht , da die Machtübernahme dies verhinderte.
Soweit zur Justiz in Weimar und auf dem rechten Auge blind !
Welche Märchenbücher und Landserheftchen benutzt du?Hallo Waldi,
Als Staatssekretär im Reichsjustizministerium sorgte Freisler im Jahre 1938 mit einem in der deutschen Rechtsgeschichte bis dahin einmaligen Coup für die Aufhebung des Grundsatzes „nulla poena sine lege“. Zwischen 1934 und 1938 hatten zwei Brüder, Walter und Max Götze, durch eine Überfallserie den Berliner Grunewald sowie die Umgebung Berlins unsicher gemacht, wo sie mittels so genannter Autofallen auf den neuen Autobahnen zuschlugen. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich aber nur Walter Götze begangen hatte, wie sich nach der Verhaftung der Täter herausstellte. Somit stand aus Sicht der NS-Justiz fest, dass Max Götze mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen würde. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt, der dem Staatssekretär klargemacht hatte, dass man gegen Max Götze schwerlich die Todesstrafe verhängen könne, sorgte Freisler zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein Gesetzentwurf, der das Aufstellen von Autofallen unter Todesstrafe stellte, durchgepeitscht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in neun Fällen zum Tode verurteilt.Hier siehst Du deutlich den Unterschied zwischen Nazijustiz und Weimarjustiz.
„nulla poena sine lege"
Nun, wenn man der Argumentation folgt, dann war Nürnberg 1946-48 auch "Nazijustiz" ;)
Dort hat man sich umZitat„nulla poena sine lege"
ebenfalls nicht geschert und einfach Straftatbestände geschaffen wie man sie grade brauchte ;)
Jan-Hendrik
Nun, wenn man der Argumentation folgt, dann war Nürnberg 1946-48 auch "Nazijustiz" ;)Sie bekamen jedenfalls Verteidiger, die ihre Arbeit so gut sie konnten, taten. Auch wenn sie manchmal gehindert wurden.
Dort hat man sich umZitat„nulla poena sine lege"
ebenfalls nicht geschert und einfach Straftatbestände geschaffen wie man sie grade brauchte ;)
Ernst von Salomon fasste das in seinem "Fragebogen" sehr treffend in Worte (dem Sinn nach zitiert ;)):Ich bin sofort mit Dir einverstanden, daß diese "Showprozesse" keinen Schönheitspreis verdienen. Gib aber bitte eine Alternative.
Die Alliierten hatten die große Chance, 1945 das Vertrauen in Recht undG esetz wiederherzustellen, doch sie vergaben diese Chance, in dem sie eine Willkür durch eine andere Willkür ersetzen.
Das triffts wohl am ehesten ;)
Fast alles was sich mit Jura beschäftigte war mehr oder minder korrumpiert.
Der Deutsche Demokrat M.A. Bonn, 1919 in den Untersuchungsausschuß der Nationalversammlung zur Frage der Verantwortlichkeit für Ausbruch und Führung des ersten Weltkrieges berufen, schrieb 1953 in seinen Erinnerungen: »Die Einführung von Methoden religiöser Erweckungsfeldzüge in die auswärtige Politik gefiel mir gar nicht. Die Seele einer Nation kann nicht dadurch gerettet werden, daß einige ihrer Vertreter ihre sündhafte Verworfenheit bekennen. Mein Interesse galt in erster Linie der Feststellung der politischen Verantwortlichkeit.« Die Alliierten verzichteten damals auch recht bald auf die Auslieferung und Verurteilung der von ihnen benannten Kriegsverbrecher. Die Männer des Deutschen Widerstandes forderten in den Jahren von 1933 bis 1945 die Aburteilung deutscher Verbrechern durch deutsche Gerichten.Durch mich wurden im Zitat zwei wichtige Zeilen hervorgehoben.
Die wenigen Kriegsverbrecherprozesse vor dem Reichsgericht in Leipzig nach 1918 hatten wenig ergeben. Aus diesem Grunde und wegen der unverhältnismäßig bedeutenderen Größe deutscher Kriegsverbrechen im zweiten Weltkrieg bestanden die Alliierten auf der Aburteilung der Verantwortlichen vor einem alliierten Militärtribunal.
„Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, weshalb wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten, dann kann ich ihm nur sagen: in dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr. Meuternde Divisionen hat man zu allen Zeiten durch Dezimierung wieder zur Ordnung gerufen. […] Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschießen, und ich gab weiter den Befehl, die Geschwüre unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslandes auszubrennen bis auf das rohe Fleisch. […] Die Nation muss wissen, dass ihre Existenz […] von niemandem ungestraft bedroht wird. Und es soll jeder für alle Zukunft wissen, dass, wenn er die Hand zum Schlag gegen den Staat erhebt, der sichere Tod sein Los ist.“