Forum für deutsche Militärgeschichte
Interna => Linkforum => In der Presse => Thema gestartet von: Niwre am 16.09.08 (10:56)
-
"Ich höre gut!" (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,578296,00.html)
Lautstarke Proteste, treue Verehrer und ein 90 Jahre alter Angeklagter: Vor dem Münchner Schwurgericht hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Josef S. begonnen. Ihm wird 14facher Mord vorgeworfen. Der Senior tat indes so, als ginge ihn das alles nichts an.
[...]
Josef S. soll Ende Juni 1944 als Kompanieführer im Gebirgspionier-Bataillon 818 im italienischen Falzano di Cortona, zwischen Arezzo und Perugia gelegen, den Befehl zu zwei Vergeltungsanschlägen für einen Partisanenangriff gegeben haben. Als Leutnant soll er seine Männer beauftragt haben, "die Gegend systematisch zu durchsuchen und mehrere angetroffene, vorwiegend männliche Personen festzunehmen", sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz.
[...]
Sein Verteidiger-Kollege Rainer Thesen beantragte ein militärisches Sachverständigengutachten, das belegen würde, dass Josef S. das Massaker nicht befohlen habe. Thesen, selbst Oberst der Reserve, listete zwölf Gründe auf, warum sein Mandant im Juni 1944 den Befehl für die Hinrichtung nicht gegeben haben kann.
Ehemaliger Wehrmachtsoffizier bestreitet Kriegsverbrechen (http://www.nzz.ch/nachrichten/international/deutschland_ehemaliger_wehrmachtsoffizier_bestreitet_kriegsverbrechen_neu_ganze_meldung__1.832455.html)
In München hat am Montag einer der wohl letzten Prozesse um Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg begonnen. Der angeklagte frühere Leutnant bestritt jegliche Schuld an einem Massaker in der Toskana. Der ehemalige Kompanieführer des Gebirgspionier-Bataillons 818 wird des Mordes in 14 Fällen beschuldigt.
[...]
Eine solche Tat «wäre mit Sicherheit durch die Gerichtsbarkeit der Deutschen Wehrmacht verfolgt und geahndet worden», sagte sein Verteidiger Christian Stünkel am Montag unter dem Hohngelächter von Zuhörern im voll besetzten Saal.
-
"Sein Verteidiger-Kollege Rainer Thesen beantragte ein militärisches Sachverständigengutachten, das belegen würde, dass Josef S. das Massaker nicht befohlen habe. Thesen, selbst Oberst der Reserve, listete zwölf Gründe auf, warum sein Mandant im Juni 1944 den Befehl für die Hinrichtung nicht gegeben haben kann."
Wo findet man diese Gründe? Wie es schon in dem Beitrag anklingt, ist das eher was für Historiker als für Juristen!
-
Hinhaltetaktik im NS-Verbrechen-Prozess (http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&dig=2008%2F09%2F30%2Fa0046&cHash=8958a0a129)
Die Verteidiger des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Josef S. unterbrechen den Richter ständig, verunsichern Zeugen und zweifeln die Verhandlungsfähigkeit des Exwehrmachtsoffiziers an. Zwei der Anwälte haben bereits Rechtsextreme verteidigt [...]
-
"Ich war natürlich nicht dabei" (http://www.sueddeutsche.de/754386/187/2809706/Ich-war-natuerlich-nicht-dabei.html)
Die zentrale Frage des Verfahrens, ob Scheungraber im Juni 1944 selbst den Befehl gab zur Vergeltung, ist nach wie vor ungeklärt. Scheungraber führte damals die 1. Kompanie des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818, die den deutschen Rückzug sichern sollte. Für die Ermittler steht außer Frage, dass er nach der Tötung zweier Kompanieangehöriger entweder selbst den Befehl gab oder einen entsprechenden Befehl vorgesetzter Dienststellen ausführte.
-
"Das Ziel war die Vernichtung" (http://www.sueddeutsche.de/55j38F/2890782/Das-Ziel-war-die-Vernichtung.html)
-
sich kein einziger deutscher Soldat in Italien wegen der Ermordung von Zivilisten jemals vor der deutschen Militärgerichtsbarkeit habe verantworten müssen
Ok gut möglich..............
Der Rückzug der deutschen Truppen sei ab Frühjahr 1944 von einer gesteigerten Partisanenaktivität begleitet gewesen. Dieser "zweite Krieg" hinter der Front sei von den deutschen Soldaten als äußerst bedrohlich wahrgenommen worden. Deshalb sei es auch zu einer "Verschärfung" der Richtlinien gekommen, die zu einer "Radikalisierung" der Partisanenbekämpfung geführt hätten.
.................mußte sich denn ein einziger Zivilist/Partisan für seine Verbrechen/Morde an deutschen Soldaten verantworten?
Wie der Verteiliger von Scheungraber schon sagte es gibt wohl kein Land auf dieser Welt wo sich ein 90 Jähriger wegen im Krieg begangener Taten verantworten muß! (Und diese können ihm noch nicht mal Bewiesen werden!)
Gruss
-
Lebenslange Haft für Josef Scheungraber (http://www.br-online.de/aktuell/kriegsverbrecher-prozess-massaker-toskana-ID1247736692446.xml)
Das Münchner Landgericht hat den früheren Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer sprach den 90-Jährigen des zehnfachen Mordes und versuchten Mordes an italienischen Zivilisten im Juni 1944 schuldig. [...]
-
Die Wehrmachtssoldaten richteten das Massaker als Vergeltung für den Tod zweier Kameraden an, die in einen Hinterhalt italienischer Partisanen geraten waren.
Werden jetzt die Mörder der beiden deutschen Soldaten als nächstes Verurteil bzw gesucht ::)
Die Toten von Falzano erwähnte er in seinem Schlusswort nicht.
Seine beiden Kameraden wurden im Schlusswort auch nicht erwähnt!!! >:(
Gruss
-
Der Schauprozess a la DDR ist auch in BRDistan angekommen...
In Nürnberg hätten ihn selsbt die Siegermächte laufen lassen ::)
Jan-Hendrik
-
Mit welcher Begründung wurde er verurteilt, oder anders gefragt, warum kam es überhaupt zu dem Prozeß ??
Die Aktion verstieß doch nicht gegen damals geltendes Kriegsrecht. Selbst Priebke wurden nur die 5 Geiseln angelastet, die zuviel getötet wurden.
-
Die Aktion verstieß doch nicht gegen damals geltendes Kriegsrecht. Selbst Priebke wurden nur die 5 Geiseln angelastet, die zuviel getötet wurden.
Bei Welt (http://www.welt.de/politik/article4298095/Lebenslang-fuer-NS-Verbrecher-Josef-Scheungraber.html)
Für eine überraschende Wendung in dem fast ein Jahr dauernden Prozess hatte ein Zeuge gesorgt, der sich erst vor wenigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte: Der frühere Mitarbeiter in der Möbelschreinerei des Angeklagten hatte ausgesagt, der Angeklagte habe einst mit seiner Beteiligung an dem Massaker angegeben.
gibt es einen interessanten Leserkommentar:
Hier fehlt der Hinweis, dass die Verteidigung gegen diesen Zeugen Anzeige wegen vermutlicher uneidlicher Falschaussage erstattet hat und dieser Zeuge durch den Angeklagten damals aus dem Betrieb entlassen wurde.
Wenn sich das Gericht auf solchen Zeugen stützt, dann kann man wahrscheinlichen jeden Koalitionspolitiker wegen Untreue hinter Gitter bringen.
Die Indizien im vorliegenden Fall, auch die militärhistorische Aktenlage, unterstützt jedenfalls die Aussage des Angeklagten und seine Unschuld.
-
Sorry, also für dieses Urteil hab ich echt kein Verständnis, aber wenn man sich auf seine Seite schlägt, wird man gleich als Nazi abgestempelt.
Mittlerweile kann ich das echt alles nicht mehr hören.....
Ein Onkel kam von mir durch italienische Terroristen ums leben...., somit fordere ich lebenslange Haft für diese Mörder!!
-
Einen 90igjährigen mittels zum Teil völlig dubioser Zeugenaussagen a la "ich habe im Alter von 5 Jahren von meinem Großvater gehört, daß ..." oder durch "Belastungszeugen" in Form mißgünstiger Ex-Arbeitskollegen zu verurteilen, weil ein heutiger PC-verseuchter Richter "glaubt" ... glauben soll er gefälligst in der Kirche !!! ... daß er ohne richtige Beweise, aber auf Grund festgefügter Vorurteile, den Angeklagten aus angeblicher "Gerechtigkeit" um dem "Zeitgeist" und zwecks "Bedienung" der von links aufgeputschten angeblichen Öffentlichkeit den "Deliquenten" hart verurteilen müsse ... ist völlig irre.
So der Angeklagte wirklich der Schuld überführt worden wäre ... ca. 60 Jahre danach ohne wirkliche Zeugen ein (fast) völliges Unding !!! ... würd man ja nichts sagen, aber so ... eindeutig ein politisch motiviertes Urteil.
Übrigens ... mit 90 Jahren voll verhandlungsfähig ... da wurden wesentlich jüngere Angeklagte schon wegen einfachen Schnupfens als "nicht verhandlungsfähig" aus dem Gerichtssaal getrixt.
------------------------------------
Rein rechtlich ... da ohne wirklich stichhaltigen Schuldbeweis ... ein Schandurteil. :(
Richter Freißler und Richterin Hilde Benjamin wären stolz auf diesen "politisch-korrekten" Vollzugsrichter der vorgegebenen "öffentlichen" Meinung. >:(
-
Moin,
einmal den Spieß umdrehen und gegen alliierte Kriegsverbrecher vorgehen, von den Tschechen ganz zu schweigen -
Weit nach 45 wurde weiter gemordet und "Deutsche" Zeugen gibt es auch noch.
Mit "Nazi" hat das nichts zu tun, hier geht es schlichtweg um Recht, Gerechtigkeit für Alle!
Die deutsche Justiz wird das jedenfalls zu verhindern wissen, an das Bein unserer "Freunde" pinkeln zu lassen.
Grüße
Waldi
-
Kleines Detail (http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2232111):
Scheungraber habe die von Partisanen getöteten Soldaten selbst losgeschickt und ihre Leichen selbst gefunden, sagte der Richter. „Er war damit persönlich stark betroffen.“ Auch habe er sich Erwartungen seiner Kompanie ausgesetzt gesehen, in der Wut über den Tod der Kameraden geherrscht habe.
Zum Thema halbwegs passend:
Engel-Fall:In die Grube geschossen (http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument-druck.html?id=31329797)
Der 5. Strafsenat des BGH will einen "Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" im Urteil der Hamburger Richter erkannt haben. Diese hätten "nicht ausreichend" belegt, dass der SS-Mann auch aus seiner eigenen Perspektive heraus grausam gehandelt habe.
Das so genannte Mordmerkmal der Grausamkeit war Dreh- und Angelpunkt der Anklage vor dem Landgericht. Andere Merkmale wie Habgier oder Heimtücke kamen nicht in Frage - und Totschlag wäre längst verjährt gewesen. Engel konnte also nur noch verurteilt werden, wenn man ihm subjektive Grausamkeit bei der Vergeltungsaktion am Turchino-Pass nachwies.
Kriegsverbrechen und die Möglichkeiten ihrer Ahndung in Vergangenheit und Gegenwart (http://www1.historisches-centrum.de/forum/hankel02-1.html)